Slowakei verschiebt 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz

Während Nachbarländer wie Österreich ihre CoV-Regeln verschärfen, macht die Slowakei wieder einen Rückzieher von gerade beschlossenen Maßnahmen. Gestern gaben die Gesundheitsbehörden in Bratislava bekannt, dass die 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz auf unbestimmte Zeit verschoben werde.

Erst am Donnerstag hatte die Regierung beschlossen, dass ab Montag neben Geimpften und Genesenen nur solche Personen zur Arbeit gehen dürfen, die mindestens zweimal pro Woche einen negativen CoV-Test nachweisen können.

Wer zahlt und kontrolliert?

Schon eine Woche zuvor hatte das Parlament die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Arbeitgeber die entsprechenden Nachweise kontrollieren und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ohne 3-G-Nachweis vom Betreten ihres Arbeitsplatzes ausschließen dürfen, ohne ihnen einen Lohnersatz zahlen zu müssen.

Das für die Detailregelungen und die Überwachung der Maßnahmen zuständige Amt für Öffentliche Gesundheit UVZ teilte jedoch über die staatliche Nachrichtenagentur TASR mit, dass die 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz am Montag nicht in Kraft treten könne. Die Regierung habe noch nicht geklärt, wer die Kosten der CoV-Tests und Kontrollen zu tragen habe.