Klassen sollen ab zweitem Infektionsfall in Quarantäne

Schulklassen sollen künftig bundesweit ab dem zweiten CoV-Infektionsfall für mindestens fünf Tage ins Distance-Learning geschickt werden. Darauf haben sich Bildungs- und Gesundheitsministerium verständigt, hieß es heute. Allerdings muss das auch noch mit den Ländern akkordiert werden.

Damit würden die Schulen bzw. Schulbehörden de facto Teile der Aufgaben der Gesundheitsbehörden in diesem Bereich übernehmen.

Bisher Gesundheitsbehörden der Länder verantwortlich

Bisher lief das Nachhauseschicken der Kinder über die jeweiligen Quarantäne- bzw. Kontaktpersonenregeln, die von den Gesundheitsbehörden der Länder verhängt wurden. Diese hätten nach ähnlichen Direktiven vorgehen sollen – also Quarantäne ab mehreren Fällen in einer Klasse.

Da das Contact-Tracing in mehreren Bundesländern aber de facto zusammengebrochen ist, wurde das oft nicht eingehalten. Salzburg etwa schickte ab Anfang November nur infizierte Kinder nach Hause. Oberösterreich hingegen schickt die ganze Klasse bereits bei einer infizierten Person aus dem Klassenverband nach Hause.

Entscheidung künftig bei Bildungsbehörde

Laut der seit gestern gültigen Novelle der Covid-19-Schulverordnung soll bei Auftreten eines einzelnen Infektionsfalls nur das betroffenen Kind zu Hause bleiben. Für alle anderen Kinder geht der Unterricht weiter, sie müssen aber fünf Tage lang täglich testen.

Nun soll ergänzt werden, dass ab dem zweiten Fall in der Klasse die gesamte Klasse nach Rücksprache mit der jeweiligen Bildungsdirektion ins Distance-Learning wechselt. Dort verbleiben die Kinder in der Regel fünf Tage. Anschließend muss ein Test absolviert werden – wenn möglich ein PCR-Test. Dann können die (negativ getesteten) Kinder zurück in den Präsenzunterricht.

Künftig soll die Schule in Absprache mit der Bildungsbehörde direkt das Distance-Learning verordnen können. Die Maßnahme muss noch mit den Ländern abgestimmt werden, betonte man im Gesundheitsministerium gegenüber der APA. Dazu sollen noch heute Gespräche stattfinden – die Länder hatten allerdings bereits gestern solch eine Regelung eingefordert.