Blümel: Fast 180.000 Euro für Gutachten zu Aktenlieferung

Im Konflikt über Aktenlieferungen an den „Ibiza“-Untersuchungsausschuss hat das Finanzministerium unter Gernot Blümel (ÖVP) rund 180.000 Euro für Rechtsgutachten ausgegeben.

Das geht aus einer Anfragebeantwortung an SPÖ-Mandatar Kai Jan Krainer hervor, berichtete der „Kurier“ gestern. Die Gutachten nutzten rechtlich zwar nichts, das Finanzministerium musste liefern, das allerdings mit mehrmonatiger Verspätung zum Ende des Ausschusses.

Lange gegen Aktenlieferung gewehrt

Ausgangspunkt der Causa war ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vom 3. März, in dem er dem Verlangen der Opposition auf Aktenlieferung des Finanzressorts stattgegeben hatte.

Finanzminister Blümel war aufgefordert, u. a. die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem ehemaligen ÖBAG-Chef Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, und anderen Mitarbeitern von Ex-Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.

Da Blümel dem nicht nachkam (er berief sich darauf, Mitarbeiterpostfächer nicht durchsuchen zu dürfen), hatte die Opposition die Exekution beantragt. Der VfGH folgte diesem Begehren und beauftragte Bundespräsident Alexander Van der Bellen am 5. Mai mit der Exekution. Das war ein historisch einzigartiger Vorgang.

Dazu kam es vorerst nicht, Blümel startete damals umgehend die Lieferung, allerdings in Form von kartonweise ausgedruckten Akten, die großteils als „geheim“ eingestuft waren. Aus Sicht der Opposition war diese Lieferung unvollständig und mangelhaft, weswegen sich die Opposition neuerlich an das Staatsoberhaupt wandte und Van der Bellen das Straflandesgericht Wien mit der „Durchsetzung“ des ursprünglichen VfGH-Erkenntnisses befasste.