3-G am Arbeitsplatz: Sozialpartner sehen Verbesserungsbedarf

Die Sozialpartner wünschen sich von der türkis-grünen Regierung noch einige Verbesserungen bei der 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet) am Arbeitsplatz.

Seit 15. November gilt die Regelung ohne Ausnahme. Außerhalb von Wien gab es teilweise Probleme mit der Testinfrastruktur. Die Gewerkschaft fordert einen Ausbau der PCR-Test-Möglichkeiten, die Wirtschaftskammer drängt auf rechtliche Klarstellungen.

Von 1. bis 14. November durfte bei 3-G am Arbeitsplatz und dem Fehlen eines 3-G-Nachweises noch eine FFP2-Maske getragen werden. Als Testnachweis gilt bei 3-G derzeit ein negativer PCR- oder Antigen-Test.

Strenger als 3-G sind einige Bereiche, nämlich Gesundheitswesen, Behindertenbetreuung, Altenpflege und die Nachtgastronomie, geregelt: Dort gilt 2,5-G – also geimpft, genesen oder PCR-getestet.

„Hören, dass PCR-Test-Angebot nicht passt“

„Die Situation mit den PCR-Tests scheint sich nur sehr langsam zu bessern. Wir hören immer noch aus den Bundesländern, dass das Angebot nicht passt“, hieß es vom Gewerkschaftsbund (ÖGB) zur APA.

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssten weit fahren, um überhaupt Tests machen zu können, und dann auch sehr lange auf die Auswertungen warten. Das Testangebot müsse „endlich so ausgebaut werden“, dass die Beschäftigten „nicht die Leidtragenden“ seien, fordert die Gewerkschaft.

Die Kontrolle der 3-G-Regel am Arbeitsplatz bringt laut Wirtschaftskammer (WKO) für viele Betriebe „einen organisatorischen Aufwand“. In einigen Bereichen wären für die praktische Umsetzung auch noch rechtliche Klarstellungen wünschenswert, zum Beispiel die Definition, wann genau Personenkontakt vorliege.

Als großes Problem sieht die WKO, dass es keine explizite Erlaubnis zur Speicherung des 3-G-Status, weder durch das Covid-19-Maßnahmengesetz noch durch die Covid-19-Notmaßnahmenverordnung, gebe. Dies erschwere Kontrollen und stoße auf Unverständnis bei geimpften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die weiterhin kontrolliert werden müssen.