Elitesoldat darf Waffen besitzen

Das oberösterreichische Landesverwaltungsgericht (LVwG) hat entschieden, dass ein Elitesoldat aus Oberösterreich einen Waffenpass für zwei Faustfeuerwaffen besitzen darf. Die Bezirkshauptmannschaft hatte seinen Antrag abgewiesen, da er die geforderte besondere Gefahrenlage für den Bedarf zum Führen von Faustfeuerwaffen nicht ausreichend glaubhaft gemacht habe.

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