Neue Details zu CoV-Hilfen

Der wegen der Coronavirus-Pandemie eingeführte Ausfallsbonus kann künftig bereits am 10. jedes Monats für den Vormonat beantragt werden. „Das bedeutet, dass die ersten Auszahlungen schon vor Weihnachten getätigt werden können“, so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP).

Gemeinsam mit Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) gab er heute vor der Presse ein Update zu den Unterstützungsleistungen. Seit Beginn der Krise seien allein über die Wirtschaftskammer (WKO) durch den Härtefallfonds 2,2 Milliarden Euro ausgezahlt worden.

Härtefallfonds wird wieder aktiviert

Mit 1. Dezember wird der im September ausgelaufene Härtefallfonds wieder aktiviert, um vor allem Kleinstunternehmerinnen und -unternehmern zu helfen, so Blümel. Für den Zeitraum November 2021 bis März 2022 können monatlich bis zu 2.000 Euro beantragt werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmerinnen und Unternehmer, die bis zum 1. November 2021 gegründet und einen Umsatzrückgang von 30 Prozent (November und Dezember) bzw. 40 Prozent (ab Jänner) erlitten haben.

Beim Verlustersatz gilt eine Ersatzrate von 70 bis 90 Prozent des Verlustes. Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent von November bis Dezember im Vergleich zu November und Dezember 2019 bzw. mind. 40 Prozent Umsatzeinbruch von Jänner bis März im Vergleich zu Jänner, Februar und März 2019.

Auch Künstler können wieder Anträge stellen

Auch Künstlerinnen und Künstler, die vom aktuellen Lockdown betroffen sind, können ab 6. Dezember den nächsten Antrag auf Überbrückungsfinanzierung bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) stellen. Das gab Grünen-Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer bekannt. Dabei steht zunächst für November und Dezember eine Einmalzahlung von 2.000 Euro zur Verfügung.

Die Überbrückungsfinanzierung soll auch im 1. Quartal 2022 fortgesetzt werden, wofür es allerdings noch eine Gesetzesänderung benötigt, die noch im Laufe des Dezembers erfolgen soll. Im Zuge dessen dürfte die Gesamtdotierung der Überbrückungsfinanzierung von 150 auf 175 Millionen Euro erhöht werden.