EuGH-Generalanwalt will Klagen aus Polen und Ungarn abweisen

In seinem Schlussantrag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat Generalanwalt Manuel Campos Sanchez-Bordona für eine Zurückweisung der Klagen Polens und Ungarns gegen den EU-Rechtsstaatsmechanismus und die damit verbundene Kürzung von EU-Geldern plädiert.

Die Regelung sei mit Artikel 7 des EU-Vertrags vereinbar, erklärte Sanchez-Bordona heute in Luxemburg. Polen und Ungarn hatten gegen die seit diesem Jahr geltende Regelung geklagt, nach der Mitgliedstaaten Mittel aus dem gemeinsamen Haushalt gekürzt werden können, wenn wegen Rechtsstaatsverstößen ein Missbrauch der Gelder droht.