Asyl: Kostenhöchstsätze für Unterbringung werden valorisiert

Bei einem Onlineasylgipfel mit den Landesflüchtlingsreferenten und Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) ist heute eine Reform der Grundversorgung mit einer Valorisierung der Kostenhöchstsätze für die Unterbringung von Asylwerberinnen und -werbern sowie Migrantinnen und Migranten vereinbart worden.

Über Details starten laut Ministerium Verhandlungen mit den Ländern. Indes kündigte Niederösterreichs FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl an, die Anzahl der Flüchtlinge in der Grundversorgung bei knapp 3.000 zu deckeln.

Das Innenministerium teilte zur außerordentlichen Konferenz der Landesflüchtlingsreferenten mit, dass man mit der Reform der Grundversorgung ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) und Empfehlungen des Rechnungshofs (RH) im Asylbereich umsetze.

Vereinbart wurde demnach, dass das Ministerium die Kostenhöchstsätze für die Unterbringung von Asylwerbern und Migranten valorisiert. Zuletzt wurden die Tagsätze für die Unterbringung und Verpflegung 2016 angepasst.

„Die Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen ist beispielsweise 15 Jahre lang nicht reformiert worden“, so Nehammer. Es brauche eine „neue, tragfähige Lösung“: „Eine Anpassung der Kostensätze bei transparenter Darstellung der tatsächlich erbrachten Leistungen ist ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung dazu.“ Ergebnisse der Reform stellte der Wiener Stadtrat Peter Hacker (SPÖ) für kommendes Jahr in Aussicht.

Die asylkoordination österreich hatte vor dem Gipfel in einer Aussendung die „prekäre Situation im Asylbereich“ als „einer Krise im Management der Grundversorgung für Asylsuchende geschuldet“ bezeichnet und auf ein „jahrelanges fruchtloses Hickhack zwischen Bund und Ländern“ verwiesen.