Inzidenz in Italien steigt, Südtirol wird gelb

In Italien hat sich die CoV-Lage weiter verschlechtert. Stand gestern ermittelten die Expertinnen und Experten für die zurückliegenden sieben Tage einen Inzidenzwert von landesweit 155 Coronavirus-Fällen je 100.000 Einwohner bzw. Einwohnerin, wie das Gesundheitsministerium in Rom heute mitteilte. Die Reproduktionszahl liegt bei 1,20.

Keine Impfpflicht geplant

Im Gegensatz zu Österreich und Deutschland denkt Italien nicht an eine allgemeine Impfpflicht für seine Bevölkerung. „Eine Impfpflicht wäre der allerletzte Schritt, sollte sich die Lage verschlechtern. Eine Impfpflicht hat soziale und politische Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Der Beschluss liegt bei der Politik“, sagte Franco Locatelli, Präsident des technischen Komitees CTS, das die Regierung in Sachen Epidemie berät.

Locatelli sagte, es sei jedoch eine „konkrete Möglichkeit“, dass sich die Bevölkerung einer vierten Dosis unterziehen müsse. Die dritte Dosis wurde bereits sieben Millionen Italienern verabreicht. Laut Gesundheitsministerium haben rund 87,1 Prozent der über Zwölfjährigen mindestens eine Impfdosis gegen Covid-19 erhalten.

2-G-Regel tritt in Kraft

Hohe Inzidenzen hat die an Kärnten grenzende Region Friaul-Julisch Venetien. Wegen der hohen Belegung auf den Intensivstationen wurde sie am vergangenen Montag in die gelbe Zone mit strengeren Coronavirus-Regeln eingeteilt. Zur gelben Region rückt am Montag auch Südtirol auf.

Mit Montag tritt in Italien die 2-G-Regel in Kraft. Der „Super Green Pass“ für Geimpfte und Genesene wird benötigt, um an sozialen, kulturellen und sportlichen Aktivitäten teilzunehmen. Die 2-G-Regel gilt vom 6. Dezember bis zum 15. Jänner auch in weißen Zonen mit geringem Coronavirus-Risiko. Zu den betroffenen Aktivitäten gehören der Besuch von Theatern, Kinos, Bars und Restaurants, das Trainieren im Fitnessstudio sowie der Besuch von Schwimmbädern und Sportveranstaltungen im Stadion. Im Nahverkehr wird erstmals die 3-G-Pflicht eingeführt, die seit September bereits für Fernstreckenzüge, Fernbusse und Flüge gilt.