Kritik an fehlenden Umweltaspekten in Agrarpolitik

Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ vorab berichtet, soll ein Gesetz für eine klimafreundlichere Landwirtschaft in Österreich nur stark abgeschwächt zur Anwendung kommen. Statt des geplanten umfassenden „GAP-Grundsätzegesetzes“ werde es – entgegen den Ankündigungen von Agrarministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) – nur Novellen bestehender Gesetze geben.

Während der rechtliche Rahmen für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bisher auf das rechtliche normative Minimum beschränkt war, sollten mit dem „GAP-Grundsätzegesetz“ erstmals konkrete messbare Ziele wie etwa die Reduktion der Treibhausgasemissionen und Grundsätze für Fördermaßnahmen verankert werden, so die Erwartung. Österreich will jedoch nun weiterhin nur den Minimalweg gehen, schreibt das „profil“.

NEOS: „Vorgang alarmierend“

„Dieser Vorgang ist alarmierend und typisch für den gutsherrenartigen Zugang der ÖVP zur Landwirtschaftspolitik“, kritisierte Karin Doppelbauer, NEOS-Landwirtschaftssprecherin. Auch Cornelia Ecker, Landwirtschaftssprecherin der SPÖ, forderte eine Gesetzgebung, in der unter anderem festgelegt ist, wie viele Tonnen CO2 eingespart werden sollen, welches Bioziel Österreich für sich festlegt und wie hoch die Einsparung von Pestiziden und synthetischen Düngern sein soll.

Diese quantitativen Ziele werden im Strategieplan festgelegt, hieß es dazu aus dem Ministerium – der ist allerdings rechtlich nicht bindend, schreibt das Nachrichtenmagazin. Für eine zukunftsfähige Landwirtschaft in der Klimakrise brauche es ambitionierte Visionen und einen entsprechenden gesetzlichen Rahmen, so Brigitte Reisenberger von Global 2000.

Bauernbund und Landwirtschaftskammer weisen Kritik zurück

Der Bauernbund zeigte kein Verständnis für die Kritik. „Ob die nationale Umsetzung der GAP über die Novellierung bestehender Gesetze oder in einem neuen Grundsatzgesetz geschieht, bleibt inhaltlich dasselbe. In Österreich wird die GAP rechtlich im Marktordnungs-, AMA- und Landwirtschaftsgesetz umgesetzt. Viele notwendige Bestimmungen stehen bereits im Marktordnungsgesetz, diese hätten andernfalls nochmal dupliziert werden müssen. Das hätte die Gesetzesbestimmungen unnötig aufgebläht. Sobald die Gesetze zur öffentlichen Begutachtung vorliegen, besteht die Möglichkeit einer umfassenden Prüfung und Stellungnahme“, so Bauernbund-Präsident Georg Strasser.

Auch die Landwirtschaftskammer reagierte mit Unverständnis für die Kritik. „Diese Debatte ist künstlich an den Haaren herbeigezogen und absurd. Für die Bäuerinnen und Bauern bzw. den Umwelt- und Klimaschutz ist es vollkommen irrelevant, ob die rechtliche Umsetzung mittels Novellen in der bestehenden Gesetzesmaterie erfolgt oder in einem weiteren Gesetz. Es geht um Inhalte und nicht um zusätzliche Verwaltung. Das ist nur Kritik um der Kritik willen. Wir orientieren uns an der Realität auf den Höfen und beschäftigen uns nicht mit unnötigen, formalistischen Diskussionen“, so Präsident Josef Moosbrugger.