Berichte: Erster Gesetzesentwurf zur Impfpflicht

Mehrere Medien, darunter „Kurier“ und „Heute“, sowie ZIB2-Moderator Martin Thür haben heute über den ersten, noch nicht veröffentlichen Gesetzesentwurf zur künftigen Impfpflicht berichtet. Die Impfpflicht soll ab Februar 2022 gelten.

Laut den Medienberichten sind für jene Personen, die sich nicht impfen lassen, Strafen von bis zu 600 Euro alle drei Monate vorgesehen. Die Höchststrafe beläuft sich auf 3.600 Euro.

Ausgenommen von der Impfpflicht sollen Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren, Schwangere, Genesene sechs Monate nach ihrem positiven Test sein. Ausnahmen gibt es demzufolge auch für Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.

Laut ORF-Journalist Thür sollen alle Ungeimpften am 15. Februar eine Aufforderung zum Impfen erhalten. Ab 15. März drohen jenen, die sich bis dahin nicht haben impfen lassen, Strafen.