Medizinisches Personal beim Vorbereiten einer Impfung
APA/Herbert Neubauer
Geldstrafen ab März

Erster Entwurf zur Impfpflicht liegt vor

Der erste Gesetzesentwurf zur künftigen Impfpflicht liegt vor. Der Entwurf sieht eine Strafhöhe von 600 Euro alle drei Monate vor. Gestraft werden Ungeimpfte laut Entwurf ab Mitte März 2022. Die Impfpflicht soll ab Februar gelten.

Die Höchststrafe beträgt laut dem Entwurf, welcher der ZIB2 und ORF.at vorliegt, 3.600 Euro bzw. 2.400 Euro pro Jahr. Der Gesundheitsminister kann per Verordnung Personengruppen definieren, die geringere Strafen zahlen müssen.

Ausgenommen von der Impfpflicht sollen Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren, Schwangere und Genesene sechs Monate ab dem Tag der Probenentnahme sein. Ausnahmen gibt es laut Entwurf auch für Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können – dafür ist gemäß Entwurf allerdings ein ärztliches Attest nötig. Fallen die Ausnahmegründe weg – etwa nach Geburt eines Babys –, so gilt die Impfpflicht nach Ablauf des darauffolgenden Monats.

Ungeimpfte erhalten Aufforderung per Brief

Die Impfpflicht umfasst eine Erstimpfung, eine Zweitimpfung (frühestens 14 und spätestens 42  Tage nach der Erstimpfung) und eine Drittimpfung (frühestens 120 und spätestens 270  Tage nach der Vorimpfung). Anerkannt werden dem Gesetzesentwurf zufolge die Impfstoffe von Biontech und Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson.

Alle ungeimpften Personen, die 14 oder älter sind, sollen am 15. Februar eine Aufforderung zum Impfen erhalten. Ab 15. März drohen jenen, die sich bis dahin nicht haben impfen lassen, Strafen. Ausgestellt werden die Strafen von den Bezirksverwaltungsbehörden. Die Gelder, die durch die Strafen eingenommen werden, sollen laut Entwurf an die lokalen Krankenanstalten fließen. „Die Schutzimpfung darf nicht durch Ausübung unmittelbaren Zwanges durchgesetzt werden“, heißt es im Entwurf auch.

Impfpflicht nimmt Formen an

Ein Gesetzesentwurf zur Impfpflicht zeigt, dass sie für alle ab 14 gelten soll. Ausgenommen wären Schwangere, Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, und Genesene 180 Tage nach der Probenentnahme. Wer sich trotz Pflicht nicht impfen lässt, soll alle drei Monate bis zu 600 Euro Strafe zahlen.

Zum kolportierten Entwurf wollte man sich seitens des Gesundheitsministeriums nicht äußern: „Sobald ein final abgestimmter Entwurf vorliegt, wird dieser gemeinsam kommuniziert“, so eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums gegenüber ORF.at.

„In den kommenden Tagen werden das Gesundheitsministerium und das Verfassungsministerium unter Einbindung der Oppositionsparteien SPÖ und NEOS intensiv arbeiten und Vorschläge im Rahmen eines Gesetzesvorschlags berücksichtigen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird im Laufe der kommenden Woche in Begutachtung geschickt“, so die Sprecherin zudem.

Gespräche mit Experten im Bundeskanzleramt

Am Freitag hatte im Bundeskanzleramt ein weiterer Expertengipfel zur Impfpflicht stattgefunden – Details wurden bis dahin kaum publik. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hatten wieder ins Kanzleramt geladen, bei zwei Doorsteps vor den Gesprächen fehlten jedoch beide Regierungsmitglieder. Insgesamt drei Runden mit unterschiedlichen Vertretern fanden am Nachmittag statt.

Den Auftakt machten Vertreter aus dem Gesundheits- und Pflegebereich. Im Anschluss daran waren gemeinsam mit Kultus- und Jugendministerin Susanne Raab (ÖVP) alle in Österreich anerkannten Religionsgemeinschaften eingeladen, ihre Sichtweise zu diesem Thema einzubringen. Die Meinung von Jugend-, Schüler-, Studierenden- und Pensionistenvertreterinnen und -vertretern war ebenfalls gefragt. Einig waren sich durch die Bank alle Teilnehmer, dass es eine höhere Impfquote in Österreich braucht.