OLG untersagt Lehrerbewertungs-App Nutzung von Lehrerdaten

Rückschlag für die Betreibenden der Lehrerbewertungs-App „Lernsieg“: Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat in einem Berufungsverfahren einem Lehrer recht gegeben, der wegen der Verarbeitung seiner persönlichen Daten geklagt hatte.

Bei „Lernsieg“ können Schülerinnen und Schüler ihre Lehrkräfte und Schulen anonym mit ein bis fünf Sternen bewerten. Laut OLG muss „Lernsieg“ die Nutzung der Daten des Lehrers unterlassen, solange nicht sichergestellt ist, dass ihn nur seine (Ex-)Schülerinnen und Schüler bewerten können.

Für die App „Lernsieg“ wurde eine Datenbank mit rund 90.000 Lehrkräften und den entsprechenden Schulen angelegt. Daraus werden dann auch Rankings erstellt.

Persönlichkeitsrechte im Fokus

Der Lehrer, der bei seiner Klage durch die Gewerkschaft unterstützt wurde, hatte durch die Nutzung seiner Daten einen unrechtmäßigen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht und eine Verletzung seines Rechts auf Datenschutz gesehen.

Für das OLG stellt zwar auch das von den „Lernsieg“-Machern betonte Grundrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit der Schüler in Hinblick auf Lehrkräfte ein berechtigtes Interesse dar: In einer demokratischen Gesellschaft müssten sich Schülerinnen und Schüler kritisch mit ihren Lehrkräften auseinandersetzen und ihre Meinung zu verschiedensten Aspekten des Unterrichts konstruktiv äußern können, auch in Medien wie einer gedruckten Schülerzeitung und dem Internet.

„In ihrer jetzigen Form“ sei die „Lernsieg“-App allerdings nicht auf das notwendige Maß beschränkt, weil sie eine etwaige „unsachliche ‚Stimmungsmache‘“ durch Personen, die gar nicht vom betreffenden Lehrer unterrichtet wurden, nicht verhindern könne.