62 Handelsbetriebe gehen wegen Lockdowns vor VfGH

Trotz nunmehriger Aussicht auf Öffnung am 13. Dezember ziehen 62 Handelsbetriebe vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Grund dafür ist die Schließung der Branche aufgrund des Coronavirus-Lockdowns.

Die Unternehmen argumentieren laut Handelsverband mit Verstößen gegen die Grundrechte auf Eigentum und Erwerbsfreiheit sowie Verstöße gegen den Gleichheitssatz und das Legalitätsgebot. Sie wehren sich gegen die behördliche Schließung des nicht lebensnotwendigen Handels und fechten diese vorm VfGH an.

„Die Schließung des Handels ist unseres Erachtens verfassungswidrig, da die Maßnahme nicht geeignet ist, den Eingriff in verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte zu rechtfertigen“, so Verbandsgeschäftsführer Rainer Will im Namen der 62 Handelsbetriebe, die den VfGH-Antrag eingebracht haben. Der Verband begrüßt die Anrufung des Verfassungsgerichtshofs, um eine Klärung der Verfassungskonformität der derzeitigen Maßnahmen herbeizuführen.