Erste Kriterien für nachhaltige Investments festgelegt

Die EU hat konkrete Kriterien für klimafreundliche Investitionen festgelegt. In der Nacht auf heute wurde ein Rechtsakt angenommen, der Details zur Taxonomie regelt. Die EU-Staaten ließen um Mitternacht die Einspruchsfrist verstreichen, ohne ihn abzulehnen.

In der Taxonomie wurden Kriterien für „grüne“ Bioenergie, Wasserkraft oder Forstwirtschaft festgelegt. Ob Gas und Atomkraft sowie bestimmte landwirtschaftliche Aktivitäten als klimafreundlich gelten, steht noch aus.

Timmermans: Kernenergie sehr wichtig

Dafür will die EU-Kommission bis Ende des Jahres einen weiteren Rechtsakt vorlegen. Laut dem Onlineportal Politico könnte der 22. Dezember der Tag sein, an dem diese beiden Energiequellen aufgenommen werden, auf jeden Fall soll die Entscheidung vor Weihnachten fallen, hieß es unter Berufung auf EU-Kommissar Frans Timmermans. Kernenergie sei sehr wichtig, um die Emissionen zu reduzieren, und Erdgas sehr wichtig für den Übergang von der Kohle zu erneuerbaren Energien, sagte dieser gegenüber Politico.

Die Taxonomie ist umstritten, da sie Weichen für große Finanzströme stellt. Sie definiert, welche Bereiche der Wirtschaft klimafreundlich sind. Bürgerinnen und Bürger sowie Investoren und Investorinnen sollen so klare Informationen über nachhaltige Finanzprodukte erhalten – das soll dabei helfen, die für die Klimawende benötigten Milliarden zu mobilisieren.

Kritik von Gobal 2000

Eine Taxonomie mit Atom und Erdgas wäre aus Sicht der NGO Global 2000 widersinnig: „Wenn Erdgas – wohl mit Kriterien – und Atomenergie vorbehaltlos mit all ihren vollkommen unbeherrschbaren Risiken aufgenommen werden, ist die EU-Taxonomie sinnlos und wird zu transparenten ökologischen Investitionen im Sinne des Pariser Klimaabkommens und des EU Green Deal nichts beitragen“, sagte Patricia Lorenz, die Atom-Sprecherin der Umweltschutzorganisation am Donnerstag in einem Statement.