Haftstrafen gegen Betreiber von „Cyberbunker“

Im Prozess gegen die Betreiber des „Cyberbunkers“ im deutschen Traben-Trarbach sind die Angeklagten heute zu Haftstrafen verurteilt worden.

Das Landgericht Trier sah es als erwiesen an, dass die acht Beschuldigten in einem ehemaligen Bundeswehrbunker ein geheimes Daten- und Rechenzentrum für kriminelle Kunden betrieben hatten. Der Hauptangeklagte, ein Niederländer, wurde zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Weitere sechs Angeklagte erhielten Haftstrafen zwischen zwei Jahren und vier Monaten sowie vier Jahren und drei Monaten. Den achten Beschuldigten verurteilten die Trierer Richter zu einer Haftstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Alle Angeklagten bildeten laut Urteil eine kriminelle Vereinigung.

Darknet-Marktplätze als Kunden

Zu den Kunden des illegalen Serverzentrums sollen laut Anklage unter anderem auch die Betreiber der inzwischen abgeschalteten großen Darknet-Marktplätze „Wall Street Market“ und „Fraudsters“ gehört haben. Es ging um insgesamt beinahe 250.000 Taten, wobei es sich in den meisten Fällen um Drogendelikte handelte.

„Wall Street Market“ war 2019 in einer internationalen Operation von deutschen und US-Behörden geschlossen worden. Er galt zum damaligen Zeitpunkt als der weltweit zweitgrößte illegale Marktplatz im Darknet.

Wenige Monate später wurde auch der „Cyberbunker“ ausgehoben. Von dem Bunker aus soll ferner unter anderem im November 2016 ein großangelegter Angriff auf Router der Deutschen Telekom gesteuert worden sein.