Kommission will „Kronjuwel“ Schengen-Raum reformieren

Die EU-Kommission zieht Lehren aus Krisen wie der Pandemie, Terroranschlägen sowie der Instrumentalisierung von Migranten und will den Schengen-Raum fit für die Zukunft machen. Den heutigen Vorschlägen der Brüsseler Behörde zufolge sollen Kontrollen im eigentlich grenzkontrollfreien Schengen-Raum wieder die Ausnahme werden.

Der Begriff „Instrumentalisierung“ soll erstmals in Bezug auf Migranten definiert werden. Auch gegen das unerwünschte Weiterziehen von Asylsuchenden aus einem EU-Land ins nächste soll etwas getan werden.

„Schengen ist unser Kronjuwel“, sagte EU-Kommissionsvize Margaritis Schinas. EU-Innenkommissarin Ylva Johansson sagte, dass täglich 3,5 Millionen Menschen zwischen den Schengen-Staaten pendeln. Der Schengen-Raum, dem 26 europäische Staaten und 420 Millionen Einwohner angehören, soll uneingeschränkten Personenverkehr in Europa gewährleisten.

Temporäre Kontrollen derzeit Usus

Länder wie Deutschland, Frankreich oder Österreich haben unter Verweis auf illegale Migration oder Terrorgefahr schon seit Jahren temporäre Grenzkontrollen bei der Kommission gemeldet. Auch während der CoV-Krise haben viele Länder wieder Kontrollen eingeführt. Der Warenverkehr wurde dadurch teils erheblich behindert.

Die gemeinsamen Regeln für die Schengen-Länder ergeben sich aus dem Schengener Grenzkodex, den die Kommission nun überarbeitet hat. Jedoch müssen EU-Staaten und Europaparlament noch zustimmen.

Konkret schlägt die EU-Kommission unter anderem vor, dass die EU-Staaten im Falle einer Bedrohung der öffentlichen Gesundheit verbindliche Reisebeschränkungen an den Außengrenzen einführen können. Das ist bisher nur über unverbindliche Empfehlungen möglich. Bei Gefahr für die öffentliche Gesundheit oder durch Terror könnten die EU-Staaten auch Kontrollen innerhalb des Schengen-Raums genehmigen.

Zugleich will die EU-Kommission sicherstellen, dass derlei interne Kontrollen die Ausnahme bleiben. Das betroffene Land soll diesen Schritt genauer begründen als bisher, und nach 18 Monaten muss die Kommission eine Stellungnahme zur Verhältnismäßigkeit abgeben. Alternativen sollen bevorzugt werden.