Kommission will Sanierungspflicht für Gebäude

Eigentümern von besonders schlecht gedämmten Gebäuden und Wohnungen droht nach einem Gesetzesvorschlag der EU-Kommission eine Sanierungspflicht. So sollen öffentliche Gebäude und nicht fürs Wohnen gedachte Bauten, die besonders viel Energie verbrauchen, bis 2027 klimafreundlicher werden.

Besitzer von betroffenen Wohnungen und Wohnhäusern hätten bis 2030 Zeit, um eine höhere Effizienzklasse zu erreichen. Ziel sind die 15 Prozent des Bestands mit der schlechtesten Bilanz. Eine energetische Renovierung sorge für geringere Energiekosten, die Investitionen würden sich letztendlich selbst bezahlt macht", sagte EU-Kommissar Frans Timmermans heute.

Der Vorschlag über die Energieeffizienz von Gebäuden ziele darauf ab, die Quote derartiger Renovierungen in der gesamten EU zu erhöhen. Für Renovierungen werden auf EU-Ebene neue Mindeststandards für die Energieeffizienz vorgeschlagen: Jene 15 Prozent des Gebäudebestands mit der geringsten Energieeffizienz sollen bis 2027 bei nicht bewohnten Gebäuden und bis 2030 bei Wohngebäuden von der schlechtesten Klasse G des Energieausweises zumindest auf Klasse F angehoben werden.

Alle Neubauten sollen ab 2030 komplett klimaneutral gebaut werden, also Emissionen von Treibhausgasen wie Kohlendioxid (CO2) komplett vermeiden oder ausgleichen. Nach Angaben der Kommission sind Gebäude für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich.