D: Russische Diplomaten „unerwünschte Personen“

Als Konsequenz aus dem Berliner Mordurteil gegen einen Russen erklärt die deutsche Regierung zwei Mitarbeiter der russischen Botschaft zu „unerwünschten Personen“. Das sei dem russischen Botschafter Sergej Netschajew heute bei einem Gespräch im Auswärtigen Amt erklärt worden, sagte die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock in Berlin. Das kommt einer Ausweisung der Diplomaten gleich.

Das Berliner Kammergericht hatte zuvor einen 56-jährigen Russen zu lebenslanger Haft wegen Mordes an einem Georgier tschetschenischer Abstammung verurteilt. Die Staatsschutzkammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im August 2019 im Auftrag staatlicher russischer Stellen handelte, als er sein Opfer mitten in einer Berliner Parkanlage erschoss. Das Gericht folgte damit der Argumentation der Bundesanwaltschaft.

Baerbock sprach von einer „schwerwiegenden Verletzung deutschen Rechts und der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland“. Sie habe bereits vor dem Urteil mit dem russischen Außenminister Sergej Lawrow telefoniert und bekräftigt, dass sie einen offenen und ehrlichen Austausch mit Russland wolle.