Mindeststrafen bei CoV-Übertretungen

Der Nationalrat hat gestern Abend Mindeststrafen bei Verstößen gegen CoV-Regelungen etabliert. Sie werden bei zehn Prozent der Maximalbuße liegen, können aber etwa bei Jugendlichen halbiert werden. Die FPÖ bezweifelte, dass man damit mehr Verständnis und Mitwirkung erzielen werde. Auch NEOS war bezüglich Bagatelldelikten skeptisch. Die Strafen betreffen etwa Betretungsverbote, Ausgangsbeschränkungen und Verbote von Zusammenkünften.

Neuer Modus bei Medikamentenbeschaffung

Neue Rahmenbedingungen gibt es bei der Beschaffung von CoV-Medikamenten, für die der De-facto-Kostendeckel fällt. Doch auch beim Bestellmodus gibt es Änderungen. Aktuell ist dieser auf die Beschaffung über das „Joint Procurement“ der EU beschränkt. Weil einige Arzneimittelhersteller aber nicht über das Beschaffungsprogramm der Union verkaufen, werden bilaterale Verträge nötig, weshalb die Einschränkung zur Beschaffung weniger restriktiv sein soll. NEOS vermisste hier europäische Solidarität.

Sichergestellt wurde, dass vorzeitig bezogene Alterspensionen von Pensionistinnen und Pensionisten, die zur Pandemiebekämpfung wieder in ihren Job im Gesundheitswesen einsteigen, weiter lukriert werden können. Apothekern und Hausärzten bleibt es erlaubt, bei Personen ohne Symptome CoV-Tests durchzuführen. Sozialversicherungsbeiträge für Essensgutscheine für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Homeoffice fallen weg.

Bis Mitte kommenden Jahres verlängert wird eine Regelung, mit der die Bezirksverwaltungsbehörde Kontaktdaten einer von einer Absonderungsmaßnahme betroffenen Person der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister mitteilen darf, wenn die Person auf deren Gebiet wohnt und es für ihre Versorgung notwendig ist.

Ebenfalls bis inklusive Juni 2022 verlängert wird die Bestimmung, wonach Substitutions-Dauerverschreibungen ohne Kontakt mit einem Amtsarzt ausgestellt werden können. Angehörige des medizinisch-technischen Laboratoriumsdienstes sowie Absolventen eines naturwissenschaftlichen oder veterinärmedizinischen Studiums dürfen in der Pandemie anfallende Laboratoriumsmethoden weiterhin anwenden. Sanitäter können wiederum weiterhin Testungen und Impfungen im Zusammenhang mit Covid-19 durchführen.

Informationskampagne für Kinder

Angenommen wurde ein von der FPÖ vehement abgelehnter Entschließungsantrag, der eine Informationskampagne für Kinder befürwortet. Eingebracht worden war die Initiative von der SPÖ. Ebenfalls außer von den Freiheitlichen Zustimmung kam zu einer Entschließung gegen „Fake News“. Nur Teile der FPÖ und die anderen Fraktionen gesamt votierten für einen Entschließungsantrag zum Schutz der Spitäler im Zusammenhang mit den Protesten.