EuGH: Entschädigung bei vorverlegtem Flug

Vorverlegte Flüge können genauso ärgerlich sein wie ausgefallene – und zukünftig werden sie auch so behandelt: Bei Vorverlegungen von mehr als einer Stunde stehen Passagieren die gleichen Entschädigungen zu wie bei gestrichenen Flügen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Anlass für die Entscheidung waren mehrere Klagen, darunter gegen AUA und Laudamotion.

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