Belarus: UNO für Prüfung des Umgangs mit Flüchtlingen

Die Lage der zwischen Belarus und Polen gestrandeten Flüchtlinge ist weiterhin desolat. Das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) rief beide Regierungen auf, dringend etwas zu unternehmen, um den Menschen zu helfen.

Dazu seien sie nach internationalem Menschen- und Flüchtlingsrecht verpflichtet, sagte eine Sprecherin des OHCHR heute in Genf. Nach Angaben der UNO-Organisation für Migration sind mindestens 21 Menschen im Grenzgebiet ums Leben gekommen.

Seit Wochen versuchen Tausende Geflüchtete, von Belarus über die EU-Außengrenzen nach Polen oder in die baltischen Staaten zu gelangen. Die EU wirft dem autoritären belarussischen Machthaber Alexander Lukaschenko vor, gezielt Menschen aus Krisenregionen nach Minsk eingeflogen zu haben, um sie dann in die EU zu schleusen. Die Regierung in Minsk weist das zurück.

OHCHR: Erschreckende Vorwürfe

Ein OHCHR-Team war in Polen, durfte aber nicht in die Grenzregion reisen. Die Reise nach Belarus wurde ihm ganz verwehrt. Das Team habe von Flüchtlingen in Polen erschreckende Vorwürfe gehört. „Mehrere Befragte berichteten, dass die belarussischen Sicherheitskräfte erpresserische Beträge für Lebensmittel und Wasser verlangt hätten“, sagte die Sprecherin.

Die Menschen hätten von Gewalt der belarussischen Sicherheitskräfte berichtet, die sie zur Grenze transportiert und auf polnisches Territorium gedrängt hätten. Sie hätten sie auch an einer Rückkehr in die Hauptstadt Minsk gehindert. Das Hochkommissariat verlangte eine Untersuchung dieser Vorwürfe und rief die Behörden auf, solches Verhalten zu unterbinden.

Mehrere Flüchtlinge in Polen hätten berichtet, dass sie trotz Bitten um internationalen Schutz von polnischer Seite nach Belarus zurückgeschickt worden seien. Viele hätten gesagt, sie seien systematisch festgehalten und medizinisch nicht versorgt worden.

Das Hochkommissariat rief Polen auf, Schutzanträge individuell zu prüfen. Es sei verstörend, dass Polen Menschenrechtlern, humanitären Helferinnen und Helfern sowie Journalistinnen und Journalisten den Zutritt zur Grenzregion verwehrt.