„Lückenschluss“-Verordnung für Herkunftskennzeichnung steht

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hat eine notwendige „Lückenschluss“-Verordnung für die geplante Lebensmittel-Herkunftskennzeichnung erlassen. Es handelt sich um eine Verpflichtung zur Weitergabe von Informationen über die Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern entlang der Lieferkette von Lebensmittelunternehmen.

Die Verordnung gilt für inländische Schlacht- und Zerlegungs-, Molkerei- und Eibetriebe und tritt in sechs Monaten in Kraft.

Im Regierungsprogramm vereinbarten ÖVP und Grüne „eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten Milch, Fleisch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung (öffentlich und privat) und in verarbeiteten Lebensmitteln ab 2021“. Die Verordnungen für die Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung und bei verarbeiteten Produkten sind noch ausständig.

Strittig ist unter anderem noch, ob Restaurants und Wirtshäuser unter die private Gemeinschaftsverpflegung fallen. Man sei noch in Absprache und in Koordinierung, hieß es aus dem Gesundheitsministerium zur APA.

Mückstein: „Erster großer Schritt Richtung Transparenz“

Die Lebensmittelkennzeichnung ist auf EU-Ebene geregelt. Es gibt deswegen nur einen eingeschränkten Spielraum für nationale Maßnahmen. Die „Lückenschluss“-Verordnung wurde nun von der EU-Kommission im Notifikationsverfahren genehmigt.

„Ein erster großer Schritt in Richtung Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten bei der Herkunftskennzeichnung in Österreich ist gelungen“, so Mückstein in einer schriftlichen Stellungnahme.

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) und die Landwirtschaftskammer drängen auf mehr Tempo bei den ausstehenden Verordnungen. „Wir hoffen sehr, dass die beiden fehlenden Verordnungen vom Gesundheitsministerium noch in diesem Jahr in Begutachtung geschickt werden“, so Köstinger.