Kalender 2022
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Hofburg-Wahl, Impfpflicht

Was Österreich 2022 erwartet

Das neue Jahr beginnt wie schon das alte: mitten in der Pandemie. Dennoch wird sich 2022 einiges ändern, von der Schule bis hin zum Autofahren. Zudem wird sich entscheiden, wer die kommenden sechs Jahre in der Hofburg sitzt. Mit der Impfpflicht ab Februar steht Österreich eine politische Herausforderung ins Haus.

2022 geht Österreich geht in das dritte Jahr der Pandemie, mit dem seither dritten Bundeskanzler. Nicht nur die Köpfe in der Regierungsmannschaft sind teilweise neu, eventuell könnte auch ein neuer Bundespräsident oder eine Bundespräsidentin in die Hofburg einziehen. Alexander Van der Bellen teilte seine Entscheidung, ob er erneut für das höchste Amt im Staate kandidiert, noch nicht mit. Davon hängt aber wohl für die meisten Parlamentsparteien ab, ob sie jemanden ins Rennen schicken. Bleibt es bei den üblichen Fristen, könnte heuer der 13. November zum Wahlsonntag werden.

Ansonsten stehen Österreich einige regionale Urnengänge bevor: Tirol wählt am 27. Februar Gemeinderäte und Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Burgenland ebenso im Herbst. In zwei niederösterreichischen Statutarstädten sind die Gemeinderäte zu wählen: in Waidhofen an der Ybbs am 30. Jänner, in Krems im Herbst. Landtagswahlen stehen heuer nicht an – angesichts der politischen Turbulenzen des alten Jahres ist aber freilich offen, ob der Nationalrat, der nach der Sanierung wieder ins Parlamentsgebäude einziehen wird, gewählt wird.

„Impfstichtag“ laut Plan erstmals im März

Die Pandemie wird 2022 vor allem gleich zu Beginn durch die Omikron-Variante dominiert werden. Der Virusausbreitung soll ab Februar durch die allgemeine Impfpflicht ein Riegel vorgeschoben werden. Gelten soll sie für alle Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich ab 14 Jahren. Damit müssen sie einen Impfstatus vorweisen, der alle Impfungen umfasst, die der Gesundheitsminister per Verordnung festlegt (auf Empfehlung des Nationalen Impfgremiums).

Alexander Van der Bellen, Bundespräsident
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Van der Bellen ließ noch offen, ob er erneut für die Hofburg kandidieren will

Ausgenommen von der Impfpflicht sollen neben Kindern unter 14 Jahren auch Schwangere und Personen mit gesundheitlichen Gründen werden. Vierteljährlich sollen „Impfstichtage“ stattfinden, der erste ist der 15. März 2022. An diesen müssen alle Personen, die von der Impfpflicht erfasst sind, geimpft sein – oder einen Ausnahmegrund im Zentralen Impfregister eingetragen haben. Ungeimpfte Personen sollen vierteljährlich per Erinnerungsschreiben dazu aufgefordert werden, sich bis zum nächsten „Impfstichtag“ impfen zu lassen oder einen Ausnahmegrund geltend zu machen. Ansonsten drohen Strafen.

Bei einem „ordentlichen Verfahren“ soll das Strafausmaß bis zu 3.600 Euro betragen. Alternativ soll auch ein „abgekürztes Verfahren“ durchgeführt werden können, dabei sind Strafen von bis zu 600 Euro vorgesehen. Offen war bis zuletzt, wie es mit dem Lockdown für Ungeimpfte im neuen Jahr weitergeht.

Steuerreform bringt und nimmt Geld

Davon abgesehen bringt 2022 den Einstieg in die Steuerökologisierung und im Gegenzug den Klimabonus: Im Juli wird der zusätzliche CO2-Preis von 30 Euro je Tonne erstmals fällig, womit klimaschädliche Energieträger teurer werden. Die Einnahmen werden über den Klimabonus erstmals in der zweiten Jahreshälfte zurückverteilt.

Fix ist, dass Erwachsene zwischen 100 und 200 Euro ausgezahlt bekommen, um die Mehrkosten durch höhere Energiepreise abzufedern. Der genaue Betrag hängt vom Wohnort ab: mit 100 Euro am wenigsten erhalten die Wienerinnen und Wiener, was die Regierung mit den gut ausgebauten öffentlichen Verkehrsmitteln begründet. Überall anders gilt: je ländlicher die Gemeinde und je schlechter die „Öffis“, desto höher der Bonus. Kinder erhalten die Hälfte.

Heizsystem in einem Hauskeller
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Die Förderung bei einem Heizkesseltausch wird 2022 erhöht

Der CO2-Preis dürfte Benzin jedenfalls um neun Cent je Liter teurer machen, Diesel und Heizöl um zehn Cent sowie Erdgas um sieben Cent für zehn Kilowattstunden Heizleistung. Bis 2025 soll der Preis dann auf 35, 45 und 55 Euro je Tonne steigen. Weiters kommen Verschärfungen bei der Normverbrauchsabgabe, motorbezogenen Versicherungssteuer und Privatnutzung von Firmenautos. Der digitale Führerschein wird endlich Realität, und (fast) ganz Wien wird ab März zur Kurzpark- und Parkpickerlzone. Wer kein Auto hat, kann bald mehr Nachtzugsverbindungen (etwa nach Paris) und mehr Nah- und Regionalverkehr nutzen.

Die Stromkunden ersparen sich im neuen Jahr die gesamten Kosten für Ökostrom, nicht nur wie bisher angenommen zwei Drittel davon. Damit wird ein Durchschnittshaushalt gegenüber 2021 um rund 110 Euro im Jahr entlastet. Steht ein Heizkesseltausch an, so kann man heuer nun eine erhöhte Förderung beantragen. Gefördert wird der Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen in Einfamilien- und Reihenhäusern, aber auch im mehrgeschoßigen Wohnbau. Außerdem soll der Einbau von E-Ladestationen und Photovoltaikanlagen erleichtert werden.

Familienbonus steigt

In Etappen wird die restliche Steuerreform abgewickelt: Mit 1. Jänner sinkt die zweite Stufe der Lohn- und Einkommensteuer von 35 auf 32,5 Prozent, 2023 sinkt sie dann weiter auf 30 Prozent. Der Familienbonus steigt von maximal 1.500 auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr. Wer zu wenig verdient, um den Steuerbonus voll auszuschöpfen, erhält jährlich bis zu 450 Euro (statt bisher maximal 250 Euro).

Für kleine Einkommen wollte die Regierung ursprünglich die Sozialversicherungsbeiträge senken. Davon haben sich ÖVP und Grüne nach Kritik insbesondere der Sozialversicherung wieder verabschiedet. Stattdessen wird nun die Negativsteuer für Geringverdiener erhöht. Damit werden die Sozialversicherungsbeiträge nicht gesenkt, sondern nachträglich teilweise rückerstattet. Wer so wenig verdient, dass er keine Lohnsteuer zahlt, erhält damit statt 400 Euro künftig maximal 650 Euro pro Jahr ausgezahlt. Für Pensionisten wird der Pensionistenabsetzbetrag auf künftig 825 Euro bzw. 1.214 Euro (bisher 600 Euro bzw. 964 Euro) angehoben. Erstmals beantragt werden kann das aber erst 2023 für das Jahr 2022.

„Frühstarterbonus“ und Homeoffice-Pauschale

Die zu erwartende Inflation lässt im kommenden Jahr auch die Gehälter ordentlich steigen, um die drei Prozent beträgt die durchschnittliche Steigerung. Bei den Pensionen ist das die Obergrenze. Die abschlagsfreie Frühpension – bekannt auch als Hacklerregelung – fällt, dafür kommt der „Frühstarterbonus“. Inflationsangepasst wird mit plus 1,8 Prozent auch das Pflegegeld.

Auch im kommenden Jahr werden viele schon aus der Coronavirus-Krise bekannten Wirtschaftshilfen weiterlaufen. Den Unternehmen stehen der Härtefallfonds und der Ausfallsbonus für den Zeitraum November 2021 bis März 2022 wieder zur Verfügung. Für die Erwerbstätigen kommt die Homeoffice-Pauschale: Selbstständige können Kosten, die im Homeoffice anfallen, beispielsweise für Miete, Strom oder Heizung, für das Jahr 2022 erstmals pauschal steuerlich absetzen.

Bisher war es notwendig, betriebliche Ausgaben im Homeoffice jeweils einzeln mit Belegen nachzuweisen. Die Ausgaben können erstmals in der Veranlagung für 2022, also zu Jahresbeginn 2023, geltend gemacht werden. Unselbstständige sind schon ein Jahr früher dran.

Kinderbetreuung soll flexibler werden

Auch steht im kommenden Jahr in Sachen Kinderbetreuung eine neue 15a-Vereinbarung mit den Ländern an. Die aktuelle läuft nämlich nur noch bis August 2022. Der Bund hat mehr Geld für Kinderbetreuung zugesagt. Auf drei Schwerpunkte soll dabei Wert gelegt werden: Die Öffnungszeiten der Kinderbetreuungen müssen verlängert und flexibler werden, es soll mehr Plätze für unter Dreijährige und eine frühe sprachliche Förderung auch aus Integrationssicht geben.

Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld-Konto soll die Zuverdienstgrenze angehoben werden. Und zwar steigt diese ab 2022 von derzeit 7.300 Euro auf 7.600 Euro pro Jahr. Ferner sollen die Mittel für die Familienberatungsstellen und Kinderschutzzentren um drei Millionen Euro erhöht und das Budget für Schulbücher ein weiteres Mal aufgestockt werden, konkret um sechs Millionen Euro. Insgesamt werden aus dem Familienlastenausgleichsfonds somit 130,6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Kinder sitzen mit Maske in einem Klassenzimmer
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Neuerung auch in der Schule: So werden etwa Abmeldungen erschwert

„Digitale Grundbildung“ in der Schule

Im aktuellen Schuljahr wurde mit der Verteilung von günstigen Laptops und Tablets begonnen, im Herbst 2022 kommt dazu passend ein neuer Pflichtgegenstand: In den ersten vier Klassen AHS-Unterstufe und Mittelschule steht künftig pro Schulstufe eine Wochenstunde „Digitale Grundbildung“ auf dem Stundenplan. Die Sommerschule steht 2022 erstmals auch Schülern ohne Förderbedarf offen. Neu ist 2022 auch, dass Schulabmeldungen für das nächste Schuljahr schon vor Beginn der Sommerferien bekanntgegeben werden müssen. Außerdem fließt zusätzliches Geld für Brennpunktschulen. Beteiligt sind 100 Schulen mit besonders schwierigen Voraussetzungen, etwa sehr vielen Kindern mit nicht deutscher Umgangssprache oder aus bildungsfernen Elternhäusern.

PISA und PLUS

Zwischen 20. April und 30. Mai 2022 absolviert außerdem eine Stichprobe von rund 9.500 15- bzw. 16-jährigen Schülern wieder die Tests für die PISA-Studie. Im Frühjahr 2022 nehmen zudem erstmals alle Schüler der dritten Klasse Volksschule verpflichtend an der individuellen Kompetenzmessung PLUS (iKMPLUS) in Deutsch (Lesen) und Mathematik teil. Im Herbst 2022 folgt dann die Premiere der iKMPlus für alle Schüler der dritten Klasse AHS-Unterstufe bzw. Mittelschule in Deutsch (Lesen), Mathematik und Englisch.

An den Unis wird eine Mindeststudienleistung für Studienanfänger eingeführt. Wer ab dem am 1. Oktober beginnenden Wintersemester 2022/23 ein Bachelor- oder Diplomstudium beginnt, muss in den ersten beiden Studienjahren mindestens 16 ECTS-Punkte in diesem Studium schaffen. Das ist knapp ein Achtel der vorgegebenen Regelstudienzeit.

Sterbeverfügung kommt

Große gesetzliche Neuerungen bringt 2022 in Sachen Sterbehilfe: Unter strengen Voraussetzungen wird der assistierte Suizid für schwer oder unheilbar kranke Menschen erlaubt. Um einen Missbrauch der neuen „Sterbeverfügung“ zu verhindern, muss eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein: Die betreffende Person muss volljährig sein. Zwei Ärzte müssen bestätigen, dass sie entscheidungsfähig ist. Die Krankheit muss eindeutig diagnostiziert sein – und es muss ein Aufklärungsgespräch mit einem Arzt geführt werden.

Ist das erledigt, kann nach einer Frist von zwölf Wochen – bei Menschen, die nur mehr sehr geringe Zeit zu leben haben zwei Wochen – bei einem Notar oder Patientenanwalt eine „Sterbeverfügung“ errichtet werden. Mit dieser erhält man Zugang zu einem letalen Präparat. Ausgefolgt wird dieses in Apotheken. Die aktive Sterbehilfe bleibt auch weiter verboten.