Gastrosperrstunde ab 27.12. um 22.00 Uhr, auch zu Silvester

Die Gastronomie muss ab 27. Dezember um 22.00 Uhr sperren. Diese neue Regelung gilt auch zu Silvester. Generell wird von Silvesterfeiern abgeraten, nur in kleinem Kreis soll gefeiert werden – geimpft und getestet.

Das gab Chief Medical Officer Katharina Reich von der gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordination (GECKO) heute nach einem Krisengipfel im Bundeskanzleramt bekannt.

Ab 27. Dezember sollen Zusammenkünfte im Inneren ohne zugewiesenen Sitzplatz für maximal 25 geimpfte Personen und mit Maskenpflicht gestattet sein. Bei zugewiesenen Sitzplätzen gibt es eine Obergrenze: Bis zu 500 Personen bei 2-G, 1.000 bei 2-G Plus und 2.000, wenn mit Booster geimpft und zusätzlich getestet wurde.