Italien verkürzt Gültigkeit des „Grünen Passes“

Angesichts der zunehmenden Zahl von Coronavirus-Infektionen hat die italienische Regierung die Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Impfzertifikats ab dem 1. Februar 2022 von neun auf sechs Monate beschlossen. Außerdem werde der Mindestzeitraum für die Verabreichung der dritten Impfstoffdosis von fünf auf vier Monate nach der zweiten Impfung verkürzt, teilte Gesundheitsminister Roberto Speranza bei einer Pressekonferenz gestern in Rom mit.

Die Regierung führt die Maskenpflicht im Freien ein. Darüber hinaus soll das Tragen einer FFP2-Maske in Kinos, Theatern, Museen und bei Sportveranstaltungen und Stadien sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, auch im Nahverkehr verpflichtend werden.

Vospernik (ORF) zur Lage in Italien

Cornelia Vospernik berichtet über steigende CoV-Zahlen in Italien und die Reaktion der Politik darauf.

Bis zum 31. Jänner wird eine 2-G-Pflicht für die Innengastronomie gelten. Der Verzehr von Speisen und Getränken in Kinos, Theatern und bei Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen ist verboten. Bis zum 31. Jänner sind keine Veranstaltungen mit Versammlungen unter freiem Himmel erlaubt. Bis zum 31. Jänner bleiben Diskotheken und Tanzlokale geschlossen. Der Zugang zu Altersheimen wird nur Personen genehmigt, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben oder die nach zwei Impfdosen einen negativen Test vorlegen.

Die Kontrollen an den Grenzen und auf den Flughäfen werden verschärft. Um positive Fälle in den Schulen zu lokalisieren, wird das Verteidigungsministerium Regionen mit der Durchführung von Tests in Militärlabors unterstützen.