Rumäniens Verfassungsgericht gegen Vorrang von EU-Recht

Zwischen Rumänien und der EU zeichnet sich Streit um den Vorrang von EU-Recht vor nationalem Recht ab. Das geht aus einer Stellungnahme des rumänischen Verfassungsgerichts hervor. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dienstag, wonach EU-Recht sogar über der nationalen Verfassung steht. Demnach können rumänische Gerichte in bestimmten Fällen Entscheidungen des Verfassungsgerichts des Landes ignorieren.

Das sei etwa der Fall, wenn im Kampf gegen Korruption andernfalls die Gefahr drohe, dass Verurteilte straflos blieben. Diese Rechtsprechung könne in Rumänien nicht angewendet werden, solange die Verfassung nicht entsprechend geändert worden sei, erklärte das Verfassungsgericht gestern Abend.