VfGH: Bund haftet nicht gegenüber Commerzialbank-Kunden

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in der Causa Commerzialbank Mattersburg entschieden, dass der Bund nicht für Schäden haftet, die Kunden durch die Insolvenz einer Bank erlitten haben. Diese Regelung sei verfassungskonform, es bestehe keine Amtshaftung gegenüber geschädigten Bankkunden, hieß es heute in einer Aussendung.

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