ELGA: Technische Umsetzung von Impfpflicht erst ab April

Die Einführung der Impfpflicht ab Februar dürfte wackeln. Laut der ELGA GmbH ist die technische Umsetzung der Maßnahme erst frühestens ab April möglich, heißt es in ihrer Stellungnahme zum Gesetzestext. Bis April seien „Anreizsysteme“ möglich, hieß es von ELGA-Geschäftsführer Franz Leisch auf dem Kurznachrichtendienst Twitter.

Man sei bei Erstellung des Begutachtungsentwurfes nicht konsultiert worden, heißt es in Richtung Regierung. Daher seien „hinsichtlich der technischen Umsetzung der Erfassung der Ausnahmen im nationalen Impfregister und der dafür notwendigen Umsetzungszeiten Änderungen geboten“.

„Die ELGA GmbH und deren Umsetzungspartner werden für die technische Umsetzung der Impfpflicht über das nationale Impfregister mindestens bis 1. April 2022 benötigen“, heißt es in der Begutachtungsstellungnahme wörtlich. Nicht umgesetzt werden könnten außerdem die Einschränkung der Ausnahmeerfassung auf Vertragsärzte gewisser Fachrichtungen und die Erweiterung des zentralen Patientenindex (ZPI) um Personen, die zwar in Österreich gemeldet sind, aber keine Sozialversicherungsnummer haben.

Datenschützer sehen mehrfache Tabubrüche

Datenschützer üben Kritik am Gesetzesentwurf zur CoV-Impfpflicht. So sieht die Organisation ARGE Daten in ihrer Stellungnahme gleich „mehrere Tabubrüche“. Es werde durch das Vorhaben eine Art Rasterfahndung eingeführt, lautet einer der Kritikpunkte. Die Unschuldsvermutung werde zum Schuldverdacht umgekehrt. Generelle Zustimmung erhält die Impfpflicht von den Universitäten. Auf der Parlamentswebsite gelangten bisher über 88.000 Stellungnahmen ein.

Ein verpflichtender medizinischer Eingriff ist für die ARGE Daten zwar grundsätzlich möglich, mit dem Gesetz drohe aber ein „bürokratischer Lockdown“, denn: „Der Entwurf zu einer Strafverfügungsdatei ist willkürlich und überschießend. Er lässt keinen signifikanten Einfluss auf das Pandemiegeschehen erwarten und widerspricht Grundrechten, insbesondere der Achtung auf Privat- und Familienleben.“

Schwierige Übersicht aufgrund von Serieneinträgen

Neben der drohenden „Rasterfahndung zur Verhängung von Verwaltungsstrafen“ befürchtet die Daten-NGO auch die Entindividualisierung der medizinischen Versorgung, Kritik gibt es auch an der automatisierten Ausstellung von Strafverfügungen ohne individuelle Prüfung der tatsächlichen Strafwürdigkeit. Zudem operiere der Entwurf mit „willkürlichen Annahmen“, heißt es in der Begutachtungsstellungnahme. Der sich dynamisch ändernde Wissensstand werde unzureichend gewürdigt.

Abermals nutzten Impfgegner und -skeptiker die Möglichkeit der Stellungnahme, um die Parlamentswebsite mit gleichlautenden Serieneinträgen zu fluten. Bei über 88.000 Einträgen gestaltete sich auch die Suche nach Stellungnahmen offizieller Stellen als schwierig und war technisch nur noch gezielt nach Namen möglich. Am 17. Jänner soll das Gesetz im Gesundheitsausschuss im Nationalrat behandelt werden.