EU-Verbot des Elfenbeinhandels tritt in Kraft

Der Handel mit Elfenbein ist in der Europäischen Union (EU) ab sofort weitgehend verboten. Heute trat ein Gesetzespaket in Kraft, das Importe, Exporte und EU-internen Handel mit dem weißen Gold sehr stark einschränkt.

Die EU-Kommission hatte die Maßnahmen im Dezember angenommen, nun wurden sie im offiziellen Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Elfenbein
Reuters/Chaiwat Subprasom

Das Gesetz sieht einige wenige Ausnahmen vor, so darf etwa rohes Elfenbein nur für Reparaturen antiker Artefakte gehandelt werden. Verarbeitetes Elfenbein darf nur noch gehandelt werden, wenn die Objekte älter als von 1947 sind und ein entsprechendes Zertifikat besitzen.

Für Musikinstrumente gilt das Jahr 1975 als Grenze. Teilweise dürfen die Objekte und Instrumente jedoch nur an Museen verkauft werden.

Die Kommission schrieb in ihrer Mitteilung im Dezember, dass schätzungsweise 20.000 bis 30.000 Afrikanische Elefanten jedes Jahr für ihr Elfenbein illegal getötet würden. International ist der kommerzielle Handel mit Elfenbein eigentlich bereits seit 1989 über das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES verboten. Zahlreiche Ausnahmeregeln bieten allerdings Gelegenheiten für Betrug und Verstöße.