Ein Büromitarbeiter mit 3G-Nachweis am Arbeitsplatz
APA/Hans Klaus Techt
Test reicht

Job bleibt von Impfpflicht ausgenommen

Auch nach Einführung der Impfpflicht werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Impfung, nur mit einem negativen Testnachweis arbeiten gehen dürfen. Das bestätigte am Donnerstag das Arbeitsministerium. Zuvor hatte Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) 2-G (geimpft oder genesen) auch in der Arbeit gefordert.

„Unsere Position hat sich nicht geändert“, betonte ein Sprecher des Arbeitsministeriums. Man habe das bereits vor Weihnachten gemeinsam mit den Sozialpartnern kommuniziert. Eine 2-G-Regel am Arbeitsplatz sei nicht umsetzbar.

„Bei einer Impfpflicht hört sich dann irgendwann einmal die 3-G-Regel auf. Denn: Entweder es gibt eine Impfpflicht oder es gibt sie nicht“, hatte Gesundheitsstadtrat Hacker Mittwochabend gesagt und die Ausdehnung der 2-G-Regel auf den Arbeitsplatz gefordert.

Maurer erstaunt

Die grüne Klubobfrau Sigrid Maurer zeigte sich am Donnerstag im Ö1-Morgenjournal verwundert über Hackers Forderung: „Ich habe das mit etwas Erstaunen gehört, was der Herr Hacker hier gesagt hat.“ Die 2-G-Regel am Arbeitsplatz sei kein Punkt gewesen, den die Sozialdemokratie in die Verhandlungen zur Impfpflicht eingebracht habe, und es sei nicht Gegenstand der aktuellen Diskussion.

Auch AK gegen 2-G

Die Arbeiterkammer (AK) hält ebenfalls nichts von der Ausweitung der 2-G-Regel auf den Arbeitsplatz. Die Impflicht sei eine verwaltungsrechtliche Pflicht, die auch verwaltungsrechtlich, also mit Geldstrafen, sanktioniert werden solle. Eine 2-G-Pflicht am Arbeitsplatz wäre hingegen eine „extrem harte Sanktion“, weil man die Menschen damit „um die Existenzgrundlage“ bringe, indem man sie vom Erwerbsleben ausschließe, so ein Sprecher der AK gegenüber der APA.

Eine Impfpflicht am Arbeitsplatz würde bedeuten, dass Ungeimpfte nicht mehr arbeitsfähig wären. Die Arbeitsfähigkeit sei aber auch die Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld und Mindestsicherung, mit einer 2-G-Regel am Arbeitsplatz „würde man die Menschen mit einem Schlag zum Betteln oder zum Stehlen zwingen“, so die AK.

Die Impfpflicht gelte zwar überall, mit der 3-G-Regel am Arbeitsplatz müssten Ungeimpfte aber immerhin „nur“ eine Geldstrafe für die Verwaltungsübertretung bezahlen und wären nicht grundsätzlich vom Erwerbsleben ausgeschlossen. Vom Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) gab es vorerst keine Stellungnahme.

2-G am Arbeitsplatz „praxisfern“

Für den Wiener FPÖ-Stadtrat Dominik Nepp ist Hackers Forderung zu 2-G am Arbeitsplatz „an Schwachsinnigkeit nicht zu überbieten“. Ihm zufolge würde eine Impfpflicht am Arbeitsplatz bedeuten, dass „allein in Wien mit einem Schlag Zigtausende Arbeitnehmer in allen Wirtschaftsbereichen fehlen würden“, hieß es in einer Aussendung. Der ÖVP-Wirtschaftsbund wies eine 2-G-Regel am Arbeitsplatz für „praxisfern“ zurück.