Krankenschwester bereitet eine Impfung vor
APA/Bodo Schackow
Impfpflicht

Weiter Feilen an finaler Fassung

Das Feilen an der finalen Fassung des Impfpflichtgesetzes geht weiter. Die Gespräche zwischen Regierung, Opposition und Fachleuten gehen am Wochenende weiter. Der Medizinrechtsexperte Karl Stöger bezeichnete die Impfpflicht am Donnerstag in der ZIB2 erneut als vertretbar.

In den vergangenen Tagen gab es lebhafte Diskussionen über die Impfpflicht. Grund ist nicht zuletzt die Omikron-Variante, die den Immunschutz teilweise umgehen und auch dreifach Geimpfte infizieren kann. Der Schutz vor schweren Verläufen von Covid-19 ist aber gegeben und dürfte sogar besser sein als bei zwei Impfdosen, wie Fachleute betonen.

Die Impfpflicht sei daher vertretbar, sagte dazu der Medizinrechtsexperte Karl Stöger in der ZIB2. „Es geht weniger um die Verhinderung der einzelnen Ansteckung, sondern es geht um die Überlastung des Gesundheitssystems“, so Stöger. Auch dafür, dass die Impfpflicht bereits ab 14 Jahren gelten soll, gebe es „starke rechtliche Argumente“. Kinder und Jugendliche hätten viele soziale Kontakte und könnten das Virus an Ältere mit höherem Risiko weitergeben. Die Grenze von 14 Jahren sei mit Bedacht gewählt worden, „weil ich erst ab diesem Alter entscheidungsfähig bin in medizinischer Hinsicht“.

Pharmakologe und Verfassungsrechtler zur Impfpflicht

Was spricht für, was gegen eine Impfpflicht? Dazu waren der Pharmakologe Markus Zeitlinger und der Medizinrechtsexperte Karl Stöger in der ZIB2 zu Gast.

„Nutzen der Impfung ist klargemacht worden“

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) betont, dass vor Einführung einer Impfpflicht alle anderen Mittel ausgeschöpft werden müssten. Stöger sieht das in Österreich durchaus gegeben. Die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung sei zwar sehr lange schlecht gewesen, in den vergangenen Wochen und Monaten allerdings habe es sehr viele Informationen über die Impfungen gegeben.

„Das heißt: Der Nutzen der Impfung ist allgemein klargemacht worden“, sagte Stöger. Die Alternative zur Impfung „insbesondere im nächsten Winter sind weitere massive Kontaktbeschränkungen oder ein Lockdown“, so Stöger, außer das Virus und damit die Spielregeln änderten sich stark. Man werde vor dem Verfassungsgerichtshof „darlegen können, dass schon sehr massiv versucht wurde, über die Impfung und ihren Nutzen zu informieren“.

Gespräche über Gesetz auch am Wochenende

Die Gespräche der Regierung mit Fachleuten und der Opposition über das Gesetz ziehen sich unterdessen weiter. Möglicherweise wird erst am Wochenende jener Entwurf vorliegen, der am Montag im Gesundheitsausschuss debattiert werden soll, hieß es aus der Koalition zur APA. Bei der Abstimmung im Plenum hätte die FPÖ gerne eine geheime Abstimmung, zu der es aber nicht kommen wird.

Denn ein Antrag auf eine namentliche Abstimmung hat immer Priorität gegenüber einem auf geheimes Votum. Traditionell wird daher von der jeweiligen Koalition mit diesem Instrument die geheime Abstimmung „abgeschossen“. Bei der namentlichen Abstimmung schreiten die Abgeordneten mit ihren Stimmzetteln offen zur Urne.

Gemischte Signale aus Opposition

NEOS-Pandemiesprecher Gerald Loacker hat bereits kundgetan, gegen die Impfpflicht votieren zu wollen – sowohl aus virologischen als auch aus bürokratischen Erwägungen. Im pinken Parlamentsklub wollte man das am Donnerstag nicht kommentieren und sich erst nach Vorliegen des Gesetzesentwurfes dazu äußern. Erwartet wird aber weiterhin, dass eine große Mehrheit der NEOS-Abgeordneten dafür stimmen wird. Einen Klubzwang gibt es in der Partei nicht.

Gar nicht so einfach ist es auch für die SPÖ, die von der Klubspitze gewünschte einheitliche Linie zu finden. Vor allem im Gewerkschaftsflügel ist man skeptisch. Dazu hat der Salzburger Landeschef David Egger bereits offen für eine Verschiebung plädiert. Er ist im Bundesrat stimmberechtigt. Am Donnerstag hieß es aus dem SPÖ-Parlamentsklub, die Regierung sei am Zug, die Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren zu prüfen, einzuarbeiten und ein verfassungskonformes Gesetz vorzulegen. In diesem Prozess bringe sich die SPÖ auf fachlicher Ebene ein: „Darüber hinaus ist uns wichtig, dass auch positive Anreize zum Impfen gesetzt werden.“ Die SPÖ wirbt seit Längerem für einen Impfgutschein.

FPÖ-Obmann Herbert Kickl setzt indes auf Abweichler. Mit einer geheimen Abstimmung könnten auch die Mandatare anderer Parteien „ohne Angst vor Zwang, Druck und eventuellen Repressalien“ abstimmen. „Die Front der Zwangsimpfungsbefürworter bröckelt auch im Hohen Haus“, ist Kickl überzeugt. Der FPÖ-Chef wiederholte seine Kritik an der Impfpflicht: „Der Impfzwang ist verfassungs- und grundrechtswidrig und er entbehrt jedweder sachlichen Grundlage.“ Er wisse, dass Abgeordnete anderer Parteien diese Meinung teilten.

Kein 2-G am Arbeitsplatz

Auch nach Einführung der Impfpflicht werden indes Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Impfung nur mit einem negativen Testnachweis arbeiten gehen dürfen. Das bestätigte am Donnerstag das Arbeitsministerium.

„Unsere Position hat sich nicht geändert“, betonte ein Sprecher des Arbeitsministeriums. Man habe das bereits vor Weihnachten gemeinsam mit den Sozialpartnern kommuniziert. Eine 2-G-Regel am Arbeitsplatz sei nicht umsetzbar.

„Bei einer Impfpflicht hört sich dann irgendwann einmal die 3-G-Regel auf. Denn: Entweder es gibt eine Impfpflicht oder es gibt sie nicht“, hatte Gesundheitsstadtrat Hacker Mittwochabend gesagt und die Ausdehnung der 2-G-Regel auf den Arbeitsplatz gefordert.

Auch AK gegen 2-G

Die Arbeiterkammer (AK) hält ebenfalls nichts von der Ausweitung der 2-G-Regel auf den Arbeitsplatz. Die Impfpflicht sei eine verwaltungsrechtliche Pflicht, die auch verwaltungsrechtlich, also mit Geldstrafen, sanktioniert werden solle. Eine 2-G-Pflicht am Arbeitsplatz wäre hingegen eine „extrem harte Sanktion“, weil man die Menschen damit „um die Existenzgrundlage“ bringe, indem man sie vom Erwerbsleben ausschließe, so ein Sprecher der AK gegenüber der APA.

Eine Impfpflicht am Arbeitsplatz würde bedeuten, dass Ungeimpfte nicht mehr arbeitsfähig wären. Die Arbeitsfähigkeit sei aber auch die Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld und Mindestsicherung, mit einer 2-G-Regel am Arbeitsplatz „würde man die Menschen mit einem Schlag zum Betteln oder zum Stehlen zwingen“, so die AK.