„Plagiatsjäger“ Weber übt Kritik an Zadics Dissertation

Der als „Plagiatsjäger“ bekannte Sachverständige Stefan Weber hat die Dissertation von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) wegen angeblicher Qualitätsmängel kritisiert. Er würde die Vorgehensweise von Zadic „nicht als Plagiat werten, sondern als schlechte Wissenschaft bzw. eher sinnbefreites Arbeiten“, sagte er auf seinem Weblog. „Die Arbeit ist sicher wissenschaftlich nicht korrekt“, zitierte zuvor das ÖVP-nahe Onlinemedium „Exxpress“ Weber.

Seitens Zadics Büro wurden die Vorwürfe auf APA-Anfrage als „absolut unseriös und falsch“ zurückgewiesen. Die Dissertation sei als englischsprachige Dissertation streng nach den Zitierregeln des Harvard Bluebooks – „der führenden US-amerikanischen Autorität für juristische Publikationen“ – verfasst worden. Das entspreche dem in den Rechtswissenschaften international anerkannten wissenschaftlichen Standard. Anderslautende Vorwürfe seien „absolut unseriös und falsch – und werden daher entschieden zurückgewiesen“.

Der „Exxpress“ zitierte auch den ehemaligen Dekan der Fakultät für Betriebswirtschaft der Ludwig-Maximilians-Universität München, Manuel Theisen, der unter anderem Verfasser des Buches „Wissenschaftliches Arbeiten“ ist. Demnach sprach Theisen von „Textplagiaten“ in Zadics Arbeit. Weber erklärte gegenüber dem „Exxpress“, er erhebe keinen Plagiatsvorwurf gegenüber Zadic, sprach aber von „systematisch falschem Zitieren“. Bei Zadics Dissertation handle es sich „werkprägend um ein Satzteile- bzw. Wortkettensampling aus fremder Literatur, wobei fast immer wörtlich übernommene Satzteile nicht unter Anführungszeichen gesetzt wurden“. Die Arbeit sei „sicher wissenschaftlich nicht korrekt“.

„Suchmaschinen fehleranfällig“

Dem trat die stellvertretende Vorständin des Instituts für Strafrecht und Kriminologie (auf dem Zadic 2017 ihre Dissertation eingereicht hatte), Ingeborg Zerbes, entschieden entgegen. Soweit sie die Arbeit gesehen habe, sei diese „völlig in Ordnung“, betonte Zerbes gegenüber der APA. Die von Zadic verwendeten Zitierregeln des Harvard Bluebooks seien bei englischsprachigen Juristen „lege artis“ („nach den Regeln der Kunst“, Anm.), sagte Zerbes. Auch verwies sie darauf, dass die Suchmaschinen, mit denen Plagiate gesucht werden, fehleranfällig sein können – und einer „Nachkontrolle aus fachlicher Perspektive“ bedürfen.