D: Prozess zur Streichung von Paragraf 219a angelaufen

Deutschlands Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat die von den Koalitionsparteien geplante Streichung des Strafrechtsparagrafen 219a auf den Weg gebracht. Er gab heute einen Referentenentwurf zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen in die Ressortabstimmung. Damit werde der „unhaltbare Rechtszustand“ beendet, dass Ärztinnen und Ärzte, die in sachlicher Form über die von ihnen angewandte Methode informieren, verurteilt werden können.

„Es kann nicht sein, dass jeder alles über diese Dinge ins Internet setzen kann, aber ausgerechnet Menschen, die dazu qualifiziert sind, das nicht können“, sagte Buschmann. Es müsse sich niemand Sorgen machen, dass durch diese Rechtsänderung „anpreisende oder gar anstößige Werbung für Schwangerschaftsabbrüche möglich wäre“. Denn das sei bereits auf der Grundlage anderer Rechtsnormen wie des ärztlichen Berufsrechts ausgeschlossen.

Zudem bestehe nicht die Gefahr, dass ungeborenes Leben künftig nicht mehr geschützt sei, sagte Buschmann. Denn auch mit der jetzt geplanten Änderung bleibe der eigentliche Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich strafbar. Einer Strafverfolgung könnten nur Frauen entgehen, die an einer Schwangerenkonfliktberatung teilgenommen haben. Eine etwaige Klage der CDU/CSU vor dem deutschen Verfassungsgericht sieht Buschmann gelassen. „Wenn die Union vor das Bundesverfassungsgericht zieht, ist das ihr gutes Recht. Aber sie wird nicht erfolgreich sein.“