Gesundheitseinrichtungen erhalten Schutzzonen

Die Regierung führt Schutzzonen für Gesundheitseinrichtungen ein, um das dortige Personal vor Übergriffen durch CoV-Maßnahmengegner und anderen Behinderungen durch Kundgebungen zu schützen. Eine entsprechende Punktation stand heute im Ministerrat auf der Tagesordnung.

Die Schutzzonen gelten auch für Impf- und Teststraßen, wo es ebenfalls vermehrt zu Vorfällen gekommen ist. Künftig soll es dadurch möglich sein, Personen im Umkreis der Einrichtungen wegzuweisen.

Wegweisungen vorgesehen

In den Schutzzonen können Personen, die den Betrieb durch ihr Verhalten oder ihre Anwesenheit „wesentlich erschweren“ durch die Polizei weggewiesen werden. Versammlungen, die den Zugang oder die Zufahrt zu Gesundheitseinrichtungen beeinträchtigen, sollen zudem leichter aufgelöst oder untersagt werden können.

Laut Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) wurden mehrfach rote Linien überschritten, Gesundheitspersonal bedroht und Menschenleben gefährdet. „Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut, das selbstverständlich zu schützen ist“, sagte er. „Wo es Rechte gibt, gibt es aber auch Pflichten. Wir werden alles tun, um jene zu schützen, die für uns da sind und unsere Gesundheit schützen.“

Hilfspaket für Länder und Gemeinden aufgestockt

Bereits beschlossen wurden heute im Ministerrat die Aufstockung der CoV-Hilfen für die Gemeinden und ein Hilfspaket für die Länder. Die Ertragsanteile für Gemeinden (die Anteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben) werden um 275 Mio. Euro erhöht. Zusätzlich gibt es für die Länder 750 Mio. Euro für die Krankenanstalten.

Grafik zu CoV-Hilfen
Grafik: APA/ORF.at; Quelle: BMF

Darüber hinaus wird Ländern und Gemeinden ihr Anteil an den Steuerreformkosten erlassen, was bis 2025 bis zu 840 Mio. Euro bringen soll.