Nationalrat: Steuerreform beschlossen

Etwas im Schatten der Impfpflicht hat der Nationalrat mit der „ökosozialen Steuerreform“ eines der Prestigeprojekte der Koalition beschlossen. Enthalten sind der Einstieg in die CO2-Bepreisung sowie eine Senkung von Körperschafts- und Einkommensteuer.

Von der Systematik her bedeutendster Schritt ist die CO2-Bepreisung. Die Einführungsphase erfolgt mit Juli und dauert bis Dezember 2023. Als Ausgleichsmaßnahme ist ein regionaler Klimabonus vorgesehen. Dieser beträgt je nach Region zwischen 100 und 200 Euro pro Kopf.

Die zweite Einkommensteuertarifstufe wird von 35 Prozent auf 30 Prozent gesenkt, auch die Körperschaftsteuer sinkt und zwar stufenweise von 25 auf 24 Prozent im Jahr 2023 bzw. auf 23 Prozent ab dem Jahr 2024.

Ein weiterer Beschluss betraf den Finanzausgleich, also die Verteilung der Steuermittel zwischen den Gebietskörperschaften. Dieser wurde bis Ende kommenden Jahres fortgeschrieben.