D: Polizei nutzte CoV-App-Daten für Ermittlungen

Staatsanwaltschaften und Polizei in Deutschland haben einem Bericht zufolge seit 2020 in mehr als 100 Ermittlungsverfahren bundesweit auf persönliche Daten aus der Luca-App und auf andere Formen der Coronavirus-Kontakterfassung zurückgegriffen.

Das geht aus einer Umfrage des ZDF-Nachrichtenportals Heute.de unter allen Staatsanwaltschaften und Landesdatenschutzbeauftragten hervor. In mindestens fünf Fällen wurden die Daten verwendet, obwohl dem Bericht zufolge das Infektionsschutzgesetz das zu dem Zeitpunkt nicht zuließ.

Laut dem Bericht dürften die Daten in noch mehr Fällen erhoben worden sein. Die Datenabfragen seien bei den Staatsanwaltschaften nicht gesondert erfasst, weswegen die Zahlen vor allem auf der Erinnerung der Beamten beruhen würden. Zudem gebe es Fälle, in denen die Polizei die Daten ohne Wissen der Staatsanwaltschaft erhoben hat.

Zeugensuche bei Treppensturz

Die Staatsanwaltschaft Mainz wertete zum Beispiel die Daten von 21 Personen aus der Luca-App aus, um Zeugen eines Treppensturzes in einer Gaststätte zu finden. Im Sommer 2021 prüfte die Polizei nach Angaben der Staatsanwaltschaft Koblenz die Papierliste eines Gastwirts, um einem Dieb auf die Spur zu kommen.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart teilte dem ZDF mit, die Polizei habe im Juli 2021 die Gästeliste einer Veranstaltung wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts ausgewertet.

Anfänglich habe rechtliche Unsicherheit bezüglich der Nutzung der Daten bestanden. Seit November des Vorjahres verbiete das deutsche Infektionsschutzgesetz eine Verwendung der Daten „zu anderen Zwecken als der Kontaktnachverfolgung“, allerdings sei rechtlich umstritten, ob das auch für Aufklärung von Kapitalverbrechen gilt.