Italien billigt 3-G-Regel in Geschäften

Die italienische Regierung hat heute eine Verordnung mit der Liste jener Geschäfte verabschiedet, zu denen man ab 1. Februar ohne 3-G-Pflicht Zutritt haben kann.

Italiens Regierung hat vor zwei Wochen wegen der Pandemielage eine Impfpflicht für Menschen über 50 eingeführt. Für körpernahe Dienstleistungen, etwa beim Friseur, gilt seit dieser Woche die 3-G-Regel.

Diese Beschränkung greift ab dem 1. Februar für den Zutritt zu Ämtern, der Post, Banken und Geschäften. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs und Apotheken, wie die Regierung nun in der Verordnung festlegte.

Nur noch wenige Ausnahmen von 3-G-Regel

Der Zugang ohne „Grünen Pass“ ist ab 1. Februar nur noch zu Lebensmittelgeschäften, Supermärkten, Optikern, Apotheken, Gesundheitseinrichtungen und Justiz- und Polizeibüros vorgesehen, wie aus der Verordnung hervorgeht. Auch Tierfuttergeschäfte und Tankstellen sind noch frei zugänglich.

Freier Eintritt ist auch bei Optikern, Apotheken und anderen Fachgeschäften für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie in Fachgeschäften für medizinische und orthopädische Artikel möglich.

Zugang ohne „Grünen Pass“ zu Gesundheits-, Sozial- und Veterinäreinrichtungen sowie von Besuchern zu Wohn-, Sozial- und Hospizeinrichtungen ist weiterhin ohne 3-G-Pflicht möglich. Der Zutritt zu den öffentlich zugänglichen Dienststellen der Polizei und der lokalen Polizeidienste sowie zu den Justizbehörden und den Sozial- und Gesundheitsdiensten ist ebenfalls ohne Impfbescheinigung gestattet.

1,6 Mrd. Euro Wirtschaftshilfen beschlossen

Die italienische Regierung beschloss unterdessen auch Wirtschaftshilfen in der Höhe von 1,6 Milliarden Euro für Sektoren, die von der aktuellen Pandemiewelle besonders hart betroffen sind. Teil davon sind Maßnahmen zur Abfederung besonderer Belastungen von Familien und Unternehmen durch die hohen Energiepreise, teilte die Regierung mit.

Mit den Wirtschaftshilfen sollen Unternehmen gestützt werden, die sich aufgrund der Verlängerung des Notstands und neuer Einschränkungen in Schwierigkeiten befinden. Von den Fördergeldern sollen vor allem die Bereiche Tourismus, Kultur, Sport, Textil- und Modebranche sowie Gastronomie profitieren.

Auch die bis zum 31. Jänner geschlossenen Diskotheken und Tanzlokale sollen Entschädigungen erhalten. „Die Regierung hat die schwierige Phase erkannt, in der sich viele Wirtschaftssektoren befinden“, teilte das Kabinett mit.