Ein Schild mit einem Bild von Julian Assange und der Aufschrift „Free Assange“ vor dem High-Court-Gebäude in London
APA/AFP/Justin Tallis
Etappensieg vor High Court

Assange darf gegen Auslieferung berufen

WikiLeaks-Gründer Julian Assange darf im Rechtsstreit über seine Auslieferung an die USA Berufung einlegen. Das teilte der High Court in London am Montag mit. Damit dürfte das juristische Tauziehen mit den USA vor dem höchsten britischen Gericht weitergehen.

Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Dem gebürtigen Australier drohen dort bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben.

Seine Unterstützer sehen in ihm dagegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat. Der 50-Jährige sitzt seit mehr als zwei Jahren im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Haft.

Stella Moris, Lebensgefährtin von Julian Assange
Reuters/Peter Nicholls
Stella Moris, Assanges Verlobte, kämpft weiter für die Freilassung des WikiLeaks-Gründers

Zu Beginn des Jahres hatte ein britisches Gericht die Auslieferung Assanges in die USA mit Blick auf seine psychische Gesundheit untersagt. Die USA hatten entsprechende medizinische Gutachten jedoch angezweifelt, Berufung eingelegt und damit auch Erfolg gehabt. Ein Berufungsgericht hatte das Auslieferungsverbot im Dezember aufgehoben. Diese Entscheidung will Assange vom obersten britischen Gericht, dem Supreme Court, überprüfen lassen. Mit dem aktuellen Urteil ist das nun möglich.

„Weit davon entfernt, Gerechtigkeit zu erreichen“

Trotz der Entscheidung sieht Assanges Verlobte Stella Moris Gerechtigkeit noch in weiter Ferne. „Wir haben heute vor Gericht gewonnen“, sagte sie am Montag vor dem High Court in London: „Wir sind noch weit davon entfernt, in diesem Fall Gerechtigkeit zu erreichen, weil Julian noch immer inhaftiert ist.“

„Haben heute vor Gericht gewonnen“

WikiLeaks-Gründer Julian Assange darf im Rechtsstreit über seine Auslieferung an die USA Berufung einlegen. Für Assanges Verlobte Stella Moris liegt Gerechtigkeit jedoch noch in weiter Ferne. Assange sitzt seit April 2019 im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Haft.

Gerechtigkeit würde ihrer Meinung nach bedeuten, wenn statt Assange die Verantwortlichen für die von ihm aufgedeckten Kriegsverbrechen bestraft würden und jene, die seine Tötung geplant hätten, sagte Moris. Damit spielt sie auf den Geheimdienst CIA an, der Berichten von Investigativjournalisten für Yahoo News zufolge Mordpläne gegen Assange geschmiedet haben soll. „Unser Kampf geht weiter, und wir werden kämpfen, bis Julian frei ist“, sagte Moris.

Berufungsentscheidung kann Monate dauern

Die Londoner Vertreterin der Pressefreiheitsorganisation Reporter ohne Grenzen, Rebecca Vincent, begrüßte die Gerichtsentscheidung. Der Fall Assange habe Konsequenzen für die Pressefreiheit in aller Welt und verdiene es, vor dem höchsten Gericht verhandelt zu werden. Die Anwälte Assanges hätten 14 Tage Zeit, ihren Antrag vor dem Supreme Court einzubringen. Dessen Entscheidung könnte hingegen Monate dauern – „während Assange weiter im Belmarsh-Gefängnis dahinvegetiert“. Sie forderte die US-Regierung erneut auf, die Anklage gegen Assange fallen zu lassen.

Assanges Angehörige, vor allem seine Verlobte, machen sich Sorgen um seine Gesundheit. Bisher stand sein psychisches Wohlergehen im Vordergrund, doch die Situation scheint ihm zunehmend auch körperlich zuzusetzen. Kurz nach dem jüngsten Urteil teilte Moris mit, Assange habe einen kleinen Schlaganfall erlitten.