Postenschachervorwürfe: OGH-Vizepräsidentin zieht sich zurück

Nach der Veröffentlichung von Chatnachrichten über angeblichen Postenschacher in der Justiz zieht der Oberste Gerichtshof (OGH) nun Konsequenzen. OGH-Vizepräsidentin Eva Marek wird ab sofort keine Leitungs- oder sonstigen Aufgaben der Justizverwaltung ausüben, gab der OGH heute bekannt.

Die Chats seien dazu geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit der Rechtsprechung zu gefährden, so die Begründung des OGH in einer Pressemitteilung.

Das Onlineportal ZackZack, betrieben von Ex-Politiker Peter Pilz, hatte am Mittwoch Chats veröffentlicht, die nahelegen, dass die Besetzung der Leitung der Oberstaatsanwaltschaft Wien 2014 parteipolitisch motiviert gewesen sein könnte.

ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter habe sich damals nicht für die von der Personalkommission erstgereihte Kandidatin entschieden, weil diese – so das Portal – seiner Partei nicht genehm war, sondern für Marek, die sich erst in letzter Minute beworben hatte.

Brandstetter rechtfertigte seine Entscheidung damit, dass die eigentliche Favoritin Ilse-Maria Vrabl-Sanda als Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) „unverzichtbar“ sei.

„DANKE für das Einhalten unserer Gespräche“

Marek soll sich im Gegenzug für ihre Bewerbung erwartet haben, zwei Jahre später mit der Leitung der Generalprokuratur belohnt zu werden. Weil sie dort allerdings nicht zum Zug kam, soll sie später erbost an Brandstetter geschrieben haben: „Danke Dir für die peinliche Vorführung in der Perskomm. DANKE für das Einhalten unserer Gespräche und dass ich Dir aus einer ausweglosen Situation helfen dürfte. SPRICH (Maria-Luise) Nittel und Vrabl verhindert werden mussten.“ Nach ihrer Station bei der Oberstaatsanwaltschaft wurde Marek am 1. Februar 2018 OGH-Vizepräsidentin.

Die Agenden Mareks übernimmt der Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs, Matthias Neumayr. Auch lege der OGH Wert auf die Feststellung, „dass seine Richterinnen und Richter zwar vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Justizministerin ernannt werden, dass die Transparenz des Ernennungsvorgangs aber im Regelfall durch Dreiervorschläge des Personalsenats des Obersten Gerichtshofs gewährleistet ist“.

Die ernennenden Organe seien zwar nicht an die Vorschläge des Senats gebunden, sie sind ihnen aber bei der Besetzung von Planstellen des OGH in den letzten Jahrzehnten „ausnahmslos gefolgt“.