Menschen in Grazer Innenstadt
APA/Erwin Scheriau
Mit Montag

Lockdown für Ungeimpfte endet

Der Lockdown für gegen das Coronavirus ungeimpfte Personen endet am Montag. Das gaben Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am Mittwoch – zusammen mit einem neuen Höchswert bei den Neuinfektionen – vor dem Ministerrat bekannt. Andere Maßnahmen wie die etwa im Handel und in der Gastronomie geltende 2-G-Regel bleiben weiter in Kraft.

Die Experten der zur Pandemiebekämpfung eingerichteten gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordination (GECKO) würden einen Lockdown für Ungeimpfte nicht mehr als sinnvoll erachten, so die Begründung. Es sei seit Wochen „eine Maßnahme, die viele Menschen beschwert, aber aus gesundheitspolitischen Gründen unumgänglich war“, sagte Nehammer.

Über Weihnachten und den Jahreswechsel habe der Lockdown auch gewirkt, sagte Mückstein. Nun sei man gemeinsam mit der GECKO aber zum Schluss gekommen, dass die Drohung einer unmittelbaren Überlastung der Intensivkapazitäten nicht zu sehen sei.

Statement von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP)

Für Personen, die weder über ein gültiges Impfzertifikat verfügen noch nachweisen können, in den letzten 180 Tagen eine Coronavirus-Infektion überwunden zu haben, gelten sei 15. November Ausgangsbeschränkungen. Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr sind von der Lockdown-Regelung ausgenommen. Für Kinder zwischen zwölf und 15 Jahren ist mit Ausnahme von Wien der „Ninja-Pass“ aus der Schule einem 2-G-Nachweis gleichgestellt.

„Weiter sehr strenge Maßnahmen“

Mückstein bremste zuletzt noch, als aus den Bundesländern zunehmend Rufe nach weiteren Lockerungen der CoV-Maßnahmen zu hören waren. Beim Besuch eines Primärversorgungszentrums in Wien sagte er am Dienstag, dass die Maßnahmen nur so lange aufrecht bleiben sollen, „solange es epidemiologisch notwendig ist“.

Statement von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne)

Die GECKO sei nun zum Schluss gekommen, dass ein Lockdown für Ungeimpfte „nicht mehr als die unmittelbar zielführende Maßnahme“ zu betrachten sei. Mückstein stellte für die nächste CoV-Verordnung am Mittwoch auch weitere Änderungen in den Raum – sagte aber gleichzeitig, dass Österreich im Kampf gegen die Pandemie weiter auf sehr strenge Maßnahmen setze. Als Beispiel nannte er die weiter geltende 2-G-Regel „in fast allen Bereichen“. Zudem werde das bisherige Testregime aufrechterhalten. Auch die Sperrstunde um 22.00 Uhr bleibt weiter erhalten.

2-G-Regel bleibt Hürde für Ungeimpfte

Allein mit dem Beibehalten der bisherigen 2-G-Regeln bleiben Umgeimpfte weiterhin sehr eingeschränkt. Aus der Opposition wurden zuletzt Forderungen nach weiteren Lockerungen laut. FPÖ-Chef Herbert Kickl bezeichnete das Aus für den Lockdown für Ungeimpfte als schon längst anstehende Maßnahme – diese könne aber nur der Anfang sein. So wie die FPÖ forderten neben NEOS auch die Sozialpartner weitere Schritte wie das Aus für 2-G.

Auch Rechtsexperten halten mit der Einführung der Impfpflicht ab 1. Februar die weitgehenden Einschränkungen für nicht mehr haltbar. So sagte etwa Verfassungsrechtsexperte Peter Bußjäger von der Uni Innsbruck in der „Presse“, dass die 2-G-Regel in Hotels und Lokalen weiterhin vorstellbar sei. „Aber ob ein Ungeimpfter sich nicht einmal Schuhe kaufen können soll, weiß ich nicht“, meint der Professor.

Aufhebung zuletzt verstärkt gefordert

Der Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) als aktueller Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz zeigte sich in einer ersten Reaktion erfreut über das bevorstehende Lockdown-Ende. So wie Wallner hinterfragten zuletzt auch Günther Platter (ÖVP, Tirol) und Peter Kaiser (SPÖ, Kärnten) allerdings nicht nur den Lockdown für Ungeimpfte, sondern forderten etwa auch die Aufhebung der Sperrstunde um 22.00 Uhr. Mit der Entlastung der Intensivstationen gehe die rechtliche Grundlage für den Lockdown für Ungeimpfte verloren, wie Wallner dazu am Dienstag sagte.

Vorerst hält die Regierung daran aber fest, denn die Omikron-Welle sei noch nicht vorbei. Nehammer deutete vor dem Ministerrat am Mittwoch jedoch an, dass es bald auch Lockerungen geben könnte. „Unser oberstes Gebot ist, die Einschränkungen so gering wie möglich und nur so lang unbedingt nötig aufrechtzuerhalten. Der Lockdown für Ungeimpfte ist eine der strengsten Maßnahmen, die man setzen kann. Die Situation in den Spitälern erlaubt es uns, diesen nun zu beenden.“

Erstmals über 30.000 neue Fälle

Unterdessen ist in Östereich der Höhepunkt der laufenden Omikron-Welle auch weiterhin nicht erreicht. Vielmehr habe die Zahl der in 24 Stunden nachgewiesenen Neuinfektionen am Mittwoch erstmals die 30.000er-Hürde überschritten und damit erneut einen neuen Höhepunkt erreicht. Kurz darauf meldeten das Gesundheits- und das Innenministerium 34.011 neu registrierte Coronavirus-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden (Stand: heute, 9.30 Uhr).

Wie Nehmammer und Mückstein dazu anmerkten, bewegen sich die Neuinfektionen damit entlang der prognostizierten Zahlen. In den kommenden ein bis zwei Wochen werden 35.000 bis 40.000 positive Tests pro Tag erwartet. Den Höhepunkt der Omikron-Welle erwartet Mückstein dann in „rund 14 Tagen“. Die Gefahr sei somit noch nicht vorbei, so Mücksten, der erneut an die Ungeimpften appellierte, nicht auf die Impfpflicht zu warten und sich impfen zu lassen.

Das CoV-Prognosekonsortium befürchtet für nächsten Mittwoch über 37.000 Neuinfektionen. Im Minimum sei laut der am Mittwoch veröffentlichten Prognose mit mehr als 30.000 behördlich bestätigten SARS-CoV-2-Infektionen pro Tag zu rechnen. Schlimmstenfalls muss am kommenden Mittwoch mit fast 50.000 Neuinfektionen gerechnet werden.

Änderungen bei Impfzertifikaten

Was die laut Mückstein und Nehammer anstehenden Änderungen bei den Impfzertifikaten betrifft, wird ab 1. Februar der gesetzliche Mindestabstand zwischen zweiter und dritter Impfung von 120 Tagen auf 90 Tage reduziert. Die Empfehlung des Nationalen Impfgremiums lautet allerdings weiterhin, die dritte Impfung frühestens ab vier Monate nach der zweiten Impfung und nicht früher zu machen. Betroffenen Personen, die bisher aufgrund eines Unterschreitens dieses Mindestabstandes nach der dritten Impfung bisher ein Impfzertifikat 2/2 erhalten haben, wird zeitnah ein neues Impfzertifikat 3/3 ausgestellt werden.

Weil sich die medizinischen Empfehlungen geändert haben, ändert sich ab 1. Februar auch die Gültigkeit der Impfzertifikate im „Grünen Pass“. Mit 1. Februar 2022 ist das Impfzertifikat über die erste Impfserie (zwei Impfungen oder Genesung plus eine Impfung) nur noch 180 Tage (also sechs Monate) gültig.

Eine Ausnahme gibt es für Personen unter 18 Jahren. Deren Impfzertifikat über die erste Impfserie wird 210 Tage und somit sieben Monate lang gültig sein. Das Impfzertifikat der Boosterimpfung (drei Impfungen oder Genesung plus zwei Impfungen) ist weiterhin 270 Tage und damit neun Monate gültig. Für die Einreise nach Österreich bleiben Impfzertifikate oder andere Impfnachweise weiterhin 270 Tage gültig.