Wirtschaftsuniversität Wien
ORF.at/Zita Klimek
Sommersemester

Unis zwischen 2-G und 2,5-G

An den heimischen Unis wird es in Sachen CoV-Management auch im Sommersemester keine einheitliche Linie geben. Nach der Universität Klagenfurt kündigte zuletzt auch die Wiener Wirtschaftsuniversität (WU) an, künftig die 2-G-Regel umzusetzen. An der größten Uni des Landes, der Universität Wien, hält man APA-Angaben zufolge indes wohl auch im März weiter an 2,5-G (geimpft, genesen oder PCR-Test) fest.

„Detailregelungen für das kommende Sommersemester werden zeitnah präzisiert“, heißt es dazu auf der Uniwebsite: „Ziel ist jedenfalls, den Lehrbetrieb so viel wie möglich vor Ort zu gewährleisten.“ So wie in Wien ist derzeit etwa auch an der Uni Graz und Johannes Kepler Universität Linz (JKU) der Zutritt und Aufenthalt in den Universitätsgebäuden mit gültigem 2,5-G-Nachweis gestattet. Zu den weiteren Maßnahmen zählt etwa auch eine strenge FFP2-Maskenpflicht in den Universitätsgebäuden.

So wie in vielen anderen Bereichen wurden auch von den heimischen Unis die CoV-Maßnahmen im Laufe der Pandemie immer wieder neu adaptiert. So ist bei der JKU „zur erhöhten Sicherheit eine Änderung geplant, auch PCR-Heimtests werden dann nicht mehr für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen ausreichen“. Neben der Uni Wien dürfte APA-Angaben zufolge aber auch Linz und Graz im nächsten Semester weiter an 2,5-G festhalten.

Wie an der Uni Klagenfurt bereits seit Mitte November in Kraft, gibt es hingegen ab März auch für Studierende sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wiener WU nur mehr Zutritt mit Impf- bzw. Genesungszertifikat. Im Gegenzug sollen dann alle Lehrveranstaltungen und Prüfungen wieder in Präsenz stattfinden. Für Ungeimpfte wird es keine Kompensationen oder Onlineangebote geben, nur die Möglichkeit semesterweiser Beurlaubung.

Verweis auf Covid-19-Hochschulgesetz

Zuletzt haben sich die Unisenate und die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) für eine einheitliche 2-G-Regelung an den Unis starkgemacht und an ÖVP-Bildungsminister Martin Polaschek appelliert, eine solche Vorgabe zu vereinbaren.

Im Bildungsministerium sieht man APA-Angaben zufolge allerdings weiter keinen Handlungsbedarf: Mit dem 2. Covid-19-Hochschulgesetz gebe es einen rechtlichen Rahmen als Richtschnur für die autonomen Hochschulen, die seit fast zwei Jahren mit ihren individuellen Sicherheitskonzepten und unterschiedlichen Lehr- und Lernmodellen einen funktionierenden Universitäts- und Hochschulbetrieb sicherstellen würden.

Die Mehrheit der Universitäten und Hochschulen setzt nach Angaben vom Bildungsministerium „angesichts der derzeitigen Infektionslage aktuell auf eine 2,5-G-Regelung“. Zentrales Ziel aller Interessenvertretungen sei ein möglichst sicherer Hochschulbetrieb in Präsenz, der einen möglichst reibungslosen Studienfortschritt ermögliche.

Uniko kontert Kickl

„Im Zuge der Autonomie der Universitäten und im Rahmen des nunmehr zweiten COVID-19-Hochschulgesetzes sei es völlig legitim und gerechtfertigt, dass jede Universität Maßnahmen festlegt, die im besten Interesse ihrer Studierenden und Uni-Bediensteten sind“, heißt es dazu am Donnerstag auch in einer Aussendung der Universitätenkonferenz (uniko). Diese reagierte damit auf Kritik von FPÖ-Chef Herbert Kickl, der zuvor die Vorgangsweise der WU als „absolut inakzeptabel“ bezeichnete und die Abberufung von WU-Rektorin Edeltraud Hanappi-Egger forderte.

Ruf nach Anerkennung weiterer Impfungen

Auch bei den Privatuniversitäten gibt es indes weiterhin keine einheitliche CoV-Linie, einige diskutieren allerdings ebenfalls eine Verschärfung. Betroffen sind davon allerdings nur Neueinschreibungen, also Studienanfänger. In bereits bestehende Verträge mit den Studentinnen und Studenten kann laut dem Sprecher der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz (ÖPUK), Karl Wöber, nämlich gar nicht eingegriffen werden.

An der von ihm geleiteten Modul University etwa wird ab dem Sommersemester bei der Immatrikulation ein Impf- oder Genesungszertifikat verlangt, ähnliche Regelungen sind laut Wöber auch an anderen Privatuniversitäten angedacht. Für bereits eingeschriebene Studierende wie auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird an der Modul University indes weiterhin die 2,5-G-Regel gelten.

Eine gemeinsame Linie gibt es in der ÖPUK unterdessen bei der Forderung an die Politik nach transparenten Impfregeln für internationale Studierende, die einen großen Teil der Eingeschriebenen der Privatunis ausmachen. „Für die Anerkennung von Impfungen, die in Österreich derzeit nicht als zugelassen gelten, erwarten wir uns adäquate Regelungen“.