ÖVP-U-Ausschuss: BAK will nicht für Opposition ermitteln

Das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung (BAK) will einer von den Oppositionsparteien SPÖ und FPÖ im ÖVP-U-Ausschuss erteilten ergänzenden Beweisanforderung nicht nachkommen. Grund sind rechtliche Bedenken, wie der „Kurier“ (Mittwoch-Ausgabe) berichtet. Für die von der Opposition geforderten Befragungen durch das BAK fehle die gesetzliche Grundlage.

Neben formalen Gründen wie der Frage, ob eine zusätzliche Beweisanforderung überhaupt vor Ablauf der Frist des grundsätzlichen Beweisbeschlusses gefasst werden könne, stößt sich das BAK an Grundsätzlichem.

So kommen für seine Erhebungen ausschließlich Bestimmungen der Strafprozessordnung zur Anwendung, womit Einvernahmen in der Regel eine Ladung und damit implizit die Androhung einer zwangsweisen Vorführung im Falle des Fernbleibens voraussetzen, so die Argumentation.

Die Anwendung von Zwangsmaßnahmen sei aber ausgeschlossen. Zudem würden Auskunftspersonen ihre persönlichen Rechte, die ihnen im Rahmen einer Befragung im U-Ausschuss zustehen, verlieren.

SPÖ und FPÖ sehen Problem bei ÖVP

Kritik kam naturgemäß von der Opposition. SPÖ-Fraktionsführer Kai Jan Krainer hielt der Argumentation entgegen, dass es sich dabei um ein „beliebtes Instrument“ handle, so ergingen auch Ermittlungsaufträge an die Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft (WKStA) und den Rechnungshof.

Aber just ein ÖVP-geführtes Ressort habe ein Problem damit, wo doch die Volkspartei selbst nichts daran finde, die WKStA zu beauftragen, in Politikerchats nach FPÖ- und SPÖ-Namen zu suchen.

Einen „Sabotageversuch schwarzer Netzwerke gegen den ÖVP-Korruptionsausschuss“ ortete FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker. Die „schwarzen Seilschaften in den Ministerien“ würden nichts unversucht lassen, „um die für die ÖVP schmerzhafte Aufklärungsarbeit zu behindern“, so Hafenecker.

NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper sagte, dass ihre Fraktion die Beweisanforderung aus mehreren Gründen nicht unterstützt habe. Dagegen habe etwa gesprochen, dass sich ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss bei seiner Aufklärungsarbeit „gerade bei einer Einheit eines Ministeriums“ bediene, das „im Fokus der Arbeit dieses U-Ausschusses steht“. Das Innenressort sei schließlich ein „Hauptthema des ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschusses“.