Forderung nach Anerkennung von Covid-19 als Berufskrankheit

Die CoV-Pandemie erfordert aus Sicht von Arbeiterkammer und ÖGB die Anerkennung von Covid-19 als Berufskrankheit und eine Überarbeitung der entsprechenden Liste. Ein erhöhtes Infektionsrisiko würde der Gesetzgeber derzeit nur im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich sehen.

Supermarktangestellte, Reinigungskräfte und Buslenker müssten eine „vergleichbare Gefährdung“ nachweisen, damit ihre Erkrankung als Einstufung als Berufskrankheit infrage kommt. Ein Entfall der Begrenzung brächte eine umfassende Absicherung für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in allen Branchen, sagte heute Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin des ÖGB.

Infektionen schwer nachzuverfolgen

In vielen Bereichen sei es nahezu unmöglich zu beweisen, wie die Ansteckung am Arbeitsplatz im Konkreten erfolgt sei, räumte AK-Direktor Christoph Klein ein. Die Arbeitnehmervertreter fordern daher eine Erleichterung bei der Beweisführung zur Anerkennung von Covid-19 als Berufskrankheit. Das solle auch in Bereichen mit hochfrequentem Kundenkontakt gelten.

Unternehmen, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, sollen mit Strafen rechnen müssen. Der Arbeiterkammer sind nach eigenen Angaben Fälle bekannt, in denen das nicht geschehen ist. Eine Anerkennung von Covid-19 brächte auch eine bessere finanzielle Absicherung etwa bei Spät- und Langzeitfolgen und bei Behandlungskosten.

Rund 15.000 dokumentierte „Long Covid“-Krankenstände

Bisher gibt es bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) etwa 15.000 dokumentierte Krankenstände aufgrund von „Long Covid“. Die durchschnittliche Dauer der „Long Covid“-Krankenstände beträgt laut ÖGK 13 Tage, 80 Erkrankte seien bereits über sechs Monate im Krankenstand, die längsten Krankenstände würden bereits über ein Jahr dauern.

„Darüber hinaus waren bereits rund 3.000 Erkrankte in Rehabilitation und leiden teilweise noch immer an den Folgen der Erkrankung“, hieß es heute in einer Aussendung der ÖGK.

Die Anerkennung der Erkrankung und der Folgeerkrankungen als Berufskrankheiten beziehungsweise als Arbeitsunfall sei ein zentrales Anliegen, so ÖGK-Obmann Andreas Huss. Viele Menschen würden sich am Arbeitsplatz infizieren.

Industrie dagegen

Eine Absage kam von der Industrie. „Allgemeine Gesundheitsrisiken, von denen es unzählige gibt, jetzt auf einmal auf die Unternehmen abzuwälzen steht im krassen Widerspruch zu unserem bisherigen System und ist auch sachlich falsch. Es ist lediglich ein Versuch, Betriebe weiter pauschal zu belasten. Diesen Ansatz lehnen wir vehement ab“, sagte der Präsident der Industriellenvereinigung (IV), Georg Knill.