ÖVP-Klubobmann August Wöginger
APA/Hans Punz
ÖVP

WKStA will Auslieferung von Wöginger

ÖVP-Klubchef August Wöginger ist mit Korruptionsvorwürfen konfrontiert: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat ein Auslieferungsbegehren an den Nationalrat geschickt, teilte der ÖVP-Klub am Montag der APA mit. Es geht um den Verdacht der Anstiftung zum Amtsmissbrauch bei der Bestellung des Vorstands des Finanzamts Braunau im Jahr 2017.

Die WKStA bestätigte Montagvormittag auf APA-Anfrage das Auslieferungsbegehr an den Nationalrat. Die Staatsanwaltschaft will wegen des Verdachts auf „Bestimmung zum Amtsmissbrauch“ gegen Wöginger ermitteln.

Bei den Vorwürfen geht es um die Bestellung eines Bürgermeisters aus Wögingers Region zum Vorstand des Finanzamts für Braunau, Ried und Schärding. Laut dem Auslieferungsersuchen, das der APA vorliegt, wird auch gegen vier Mitglieder der damaligen Begutachtungskommission ermittelt. Ihnen wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, aus „parteipolitischen und somit sachfremden Motiven“ den Bürgermeister als bestgeeigneten Bewerber gereiht zu haben und damit eine andere Bewerberin „aufgrund ihrer Weltanschauung“ diskriminiert zu haben.

Wöginger soll demnach als Abgeordneter beim damaligen Kabinettschef des Finanzministeriums, Thomas Schmid, in der Angelegenheit interveniert und „seinem parteipolitisch motivierten Besetzungswunsch Nachdruck“ verliehen haben. Für alle genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung.

Chat: „Der Bürgermeister schuldet dir was“

Grundlage für die Vorwürfe gegen den nunmehrigen Klubchef sind offenbar Chats zwischen Schmid und Wöginger. Laut jenen Ausschnitten, die der APA vorliegen, bat Schmid einmal um Rückruf in der Sache, außerdem schrieb Schmid im Frühjahr 2017 an Wöginger: „Wir haben es geschafft (…) Der Bürgermeister schuldet dir was!“ Wöginger fand das „echt super“, zeigte sich „total happy“ und bedankte sich bei Schmid. „Kein Thema – freue mich auch, dass das geklappt hat!“, antwortete Schmid.

WKStA will Auslieferung von Wöginger

ÖVP-Klubchef August Wöginger ist mit Korruptionsvorwürfen konfrontiert: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat ein Auslieferungsbegehren an den Nationalrat geschickt, teilte der ÖVP-Klub am Montag der APA mit. Es geht um den Verdacht der Anstiftung zum Amtsmissbrauch bei der Bestellung des Vorstands des Finanzamts Braunau im Jahr 2017.

Wöginger bestreitet Vorwürfe

Wöginger betonte in einer Stellungnahme, „zu keinem Zeitpunkt Einfluss auf die unabhängige Kommission, die entschieden hat, genommen“ zu haben. Zur Postenbesetzung selbst erklärte Wöginger, „natürlich habe ich mich gefreut, dass für die Position jemand aus meiner Region zum Zug gekommen ist“. Er habe den Bürgermeister „stets für einen qualifizierten und geeigneten Kandidaten für diese Position gehalten“. Einfluss genommen habe er aber nicht, „die anderen Bewerber kenne ich nicht“, fügte der Klubchef hinzu.

Die Gebäude von WKSTA und Rechnungshof in Wien
ORF.at/Roland Winkler
Die WKStA verdächtigt Wöginger der Anstiftung zum Amtsmissbrauch

Immunitätsausschuss entscheidet über Auslieferung

Ob Wöginger tatsächlich „ausgeliefert“ wird, entscheidet der Immunitätsausschuss. Dort werde „nach klaren juristischen Kriterien vorgegangen, um festzustellen, ob ein politischer Zusammenhang gegeben ist“, meinte Wöginger in einer schriftlichen Stellungnahme, „dem werde ich nicht vorgreifen“. Der Parlamentarismusexperte und ehemalige ÖVP-Klubdirektor, Werner Zögernitz, würde im Fall von Wöginger nicht ausliefern, wie er gegenüber Ö1 sagt. Dass sich Parlamentarier für ihre Mitbürger einsetzen, sei üblich, so Zögernitz auch.

Abgeordnete dürfen ohne Zustimmung des Nationalrates wegen einer strafbaren Handlung nur dann strafrechtlich verfolgt werden, wenn diese offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des betreffenden Abgeordneten steht.

„Fallbezogen liegen angesichts dieser Rechtslage Anhaltspunkte für einen Zusammenhang zwischen der Tat und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten August Wöginger vor, weil Gegenstand des zu prüfenden Verdachts gerade eine politische Intervention ist“, schreibt die Staatsanwaltschaft selbst in dem Ersuchen. „Aus Sicht der WKStA kann daher nicht von einem offensichtlich mangelnden Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit gesprochen werden.“

Entscheidung über Auslieferung Ende Februar?

Wie sich die ÖVP im Ausschuss verhalten wird, ist noch offen, hieß es seitens des Klubs zur APA. Die Grünen prüfen das Begehr laut Ö1 noch. Die Entscheidung über die Auslieferung Wögingers könnte am 23. Februar fallen, so Selma Yildirim, SPÖ-Justizsprecherin und Obfrau des Immunitätsausschusses. Diesen Vorschlag mache sie den anderen Fraktionen.

„Bei Vorwürfen aufgrund von Korruptionsdelikten haben wir immer der Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten zugestimmt“, sagte die Politikerin, die den Beratungen ihrer eigenen Partei aber nicht vorgreifen wolle, zudem. Auch FPÖ-Abgeordneter Christian Hafenecker – der selbst kein Teil des Immunitätsausschusses ist – erwartet, dass seine Partei dem Begehren zustimmen werde, ebenso NEOS-Abgeordneter Douglas Hoyos.

Bewerberin zog wegen Postenbesetzung vor Gericht

Die damals nicht zum Zug gekommene Bewerberin hat die Postenbesetzung juristisch bekämpft und laut „Kronen Zeitung“ Jahre später vom Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen. Sie bekam unter anderem Schadenersatz für die erlittene persönliche Beeinträchtigung wegen Diskriminierung zugesprochen.

„Wie wir mittlerweile wissen, hat die türkise ÖVP das Land in einen Selbstbedienungsladen umgebaut – und da hat offenbar auch der ÖVP-Klubobmann zugegriffen“, heißt es in einer Aussendung von Hafenecker, FPÖ-Fraktionsführer im bevorstehenden ÖVP-U-Ausschuss. „Wundern tut mich das ebenso wenig wie der Umstand, dass auch hier die Fäden bei Thomas Schmid zusammenlaufen. Er war offenbar die Drehscheibe der ÖVP-Korruption. Hier muss gründlich ermittelt werden, weshalb die Immunität Wögingers auch aufgehoben werden sollte.“