Neue Regeln treten in Italien in Kraft

Heute ist in Italien die unbefristete Verlängerung des „Grünen Passes“ für Geboosterte in Kraft getreten. Bisher war der „Grüne Pass“ lediglich sechs Monate gültig. Eine unbefristete Gültigkeit dient auch denjenigen, die sich nach zwei Impfdosen infiziert haben und inzwischen genesen sind. Zu den heute geltenden Lockerungen zählt auch, dass geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler nicht mehr in den Fernunterricht müssen.

Die neuen Vorschriften sorgen jedoch für Diskussionen. Die Regeln in Sachen Fernunterricht in den Schulen würden ungeimpfte Kinder diskriminieren, protestierte die in Rom mitregierende Lega. Die Oppositionspartei Fratelli d’Italia (Brüder Italiens – FdI) forderte angesichts sinkender Infektionszahlen die Abschaffung des „Grünen Passes“, der in Italien fast überall notwendig geworden ist.

„Der Punkt ist, dass der Grüne Pass ein totaler Fehlschlag war, er hat nur dazu gedient, die Wirtschaft noch mehr abzutöten und soziale Spannungen und Diskriminierung zu schaffen. Der Pass sollte nicht geändert, sondern einfach abgeschafft werden“, forderte die Chefin von Fratelli d’Italia, Giorgia Meloni.

Ende des Ausnahmezustands wird erwogen

Nachdem auch in Italien die Infektionszahlen in die Höhe geschnellt sind, wächst inzwischen der Optimismus. Das liegt daran, dass die Krankenhäuser noch weit davon entfernt sind, überfüllt zu sein. Politikerinnen und Politiker erwägen ein Ende des Ausnahmezustands nach dem 31. März und vieler Maßnahmen.

Die Maskenpflicht auch im Freien dürfte etwa Ende dieser Woche auslaufen. Italien koppelt jedoch alle Öffnungsschritte an die Impfungen: Nur mit einem 2-G-Nachweis darf man in Hotels, Restaurants, ins Kino, in Busse und Züge sowie auf öffentliche Veranstaltungen.

Ausländerinnen und Ausländer können seit vergangener Woche wieder in Hotels oder Restaurants gehen, auch wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Sie müssen aber einen Negativtest vorweisen. Die Neuregelung betrifft auch Leute, die mit einem nicht in der EU zugelassenen Präparat geimpft sind. Für Italiener gilt in der Gastronomie die 2-G-Regel.