Weitere Öffnungen: 2-G bei Friseuren fällt

Die Regierung setzt trotz des derzeitigen Höhepunkts der Omikron-Welle weitere Öffnungsschritte. Neben den bereits bekannten Lockerungen ab Samstag wie dem Wegfall der 2-G-Regel in Geschäften und Museen kündigte die Regierung heute in einer Aussendung an, dass die 2-G-Regel bei körpernahen Dienstleistungen ebenfalls ab 12. Februar fällt.

Außerdem gibt es keine Personenobergrenze bei Veranstaltungen mehr, hier muss man aber weiterhin geimpft oder genesen sein.

Das heißt, für den Friseurbesuch braucht man künftig nicht mehr unbedingt einen Impf- oder Genesungsnachweis, sondern es reicht auch ein negatives Testergebnis (3-G-Regel). Es muss allerdings eine FFP2-Maske getragen werden. Bei Veranstaltungen bleiben sowohl die 2-G-Regel als auch die FFP2-Maskenpflicht drinnen wie draußen. Nachtgastronomie ist weiterhin nicht möglich, die Sperrstunde bleibt bei 24.00 Uhr.