„Islam-Landkarte“: Datenschutzbehörde weist Beschwerde zurück

Die Veröffentlichung von Standorten und Informationen über islamische Vereine und Moscheen auf der „Islam-Landkarte“ der Dokumentationsstelle Politischer Islam hat nicht das Recht auf Geheimhaltung oder das Recht auf Information der Muslimischen Jugend Österreichs (MJÖ) verletzt. Wissenschafts- und Meinungsfreiheit wiege in diesem Fall schwerer als die Geheimhaltung personenbezogener Daten, heißt es in einem aktuellen Bescheid der Datenschutzbehörde.

Auf der umstrittenen „Islam-Landkarte“ sind die Standorte der über 600 islamischen Vereine und Moscheen in Österreich abrufbar, auf Unterseiten sind zusätzliche Informationen aufgelistet, und es kann anhand verschiedener Kriterien gezielt nach Einrichtungen gesucht werden.

MJÖ sah „reale Gefährdung“

Laut Beschwerde der MJÖ, ihrer Landesgruppen und einzelner MJÖ-Vertreter werden dabei auch einige nicht allgemein zugängliche Daten wie Privatanschriften von Vereinsmitgliedern bzw. -funktionären offengelegt. Einige der Beschwerdeführer hätten aber ein besonderes Interesse an der Geheimhaltung, weil sie als muslimische Jugendorganisationen „islamophoben Anfeindungen ausgesetzt“ seien, und es bestehe „eine reale Gefährdung in Form physischer Angriffe gegen ihre Einrichtungen“.

Dazu komme, dass aus Sicht der MJÖ auf der Landkarte die Einrichtungen „pauschal als gefährlich und verdächtig hingestellt“ würden.

Begründung durch Behörde

Laut Datenschutzbehörde sei weder aus dem Zentralen Vereinsregister (ZVR) noch aus den Informationen der „Islam-Landkarte“ zur MJÖ und deren Landesgruppen ersichtlich, dass hinter den Vereinsadressen private Adressen stecken. Eine Abklärung dieser Frage würde aber eine „vernünftigerweise zu erwartende Anstrengung“ übersteigen.

Mangels Verarbeitung personenbezogener Daten von MJÖ-Vertretern im Rahmen der „Islam-Landkarte“ könnten diese zudem nicht in ihrem Recht auf Geheimhaltung verletzt worden sein. Den Ausführungen der MJÖ, wonach sie und ihre Landesgruppen durch die Listung auf der „Islam-Landkarte“ pauschal als Einrichtungen des „politischen Islams“ dargestellt würden, kann die Datenschutzbehörde nicht folgen.

Für die Dokumentationsstelle zeigt das Erkenntnis der Datenschutzbehörde „die große Bedeutung der wissenschaftlichen Freiheit und trägt auch künftig dazu bei, die Freiheit der Forschung und der Wissenschaft aufrechtzuerhalten“, hieß es gegenüber der APA. Die Entscheidung bestätige, dass die Universität Wien auch in diesem Fall die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten habe, hieß es aus dem Rektorat der Uni.

Die MJÖ nahm die Entscheidung der Datenschutzbehörde zwar zur Kenntnis. Aber „wir stehen nach wie vor zu unserem rechtlichen Standpunkt und sehen eine Rechtsverletzung“. Deshalb werde man „jedenfalls gegen den Bescheid vorgehen“, kündigte Bundesvorsitzender Adis Serifovic in einem schriftlichen Statement an.