Ungarn: Unabhängiges Radio scheitert vor Verfassungsgericht

Der letzte ungarische unabhängige, regierungskritische Sender Klubradio hat auch vor dem ungarischen Verfassungsgericht (AB) eine Niederlage erlitten, berichtete das Onlineportal Hvg.hu heute.

Klubradio hatte im Februar 2021 seine Sendefrequenz durch eine Entscheidung der Aufsichtsbehörde Medienrates (MNHH) verloren und musste seinen analogen Sendebetrieb einstellen und zum Internetempfang übergehen.

Laut Beschluss habe das Verfassungsgericht die verfassungsrechtliche Beschwerde des Senders abgewiesen, da Pressefreiheit nicht bedeute, dass die Sendelizenz verlängert werden müsse und ein Ausschlussentscheid gegen die Verfassung verstieße.

Klubradio hatte nach einer Niederlage vor dem Budapester Hauptstädtischen Gericht im September 2021 seinen Prozess auch vor der Kurie (früher Oberstes Gericht) gegen den Medienrat verloren und sich im August 2021 an das Verfassungsgericht gewandt, das die Beschwerde des Senders zurückwies. Nun bliebe dem Sender nur noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, erinnerte das Onlineportal.

Der ausschließlich mit regierungsnahen Personen besetzte Medienrat hatte den Antrag von Klubradio auf den Erhalt der Frequenz im Jahr 2020 abgewiesen. Als Begründung für die verweigerte Verlängerung wurde angeführt, dass die Bewerbung von Klubradio auf eine Lizenzvergabe weder inhaltlich noch formell den Anforderungen entspreche. Dabei würde der Sender jedoch bereits seit 20 Jahren erfolgreich arbeiten, zum Großteil mit der Unterstützung seiner Hörer, hatte das Radio die Vorwürfe zurückgewiesen.