Körpernahe Dienstleister: WKO für Ende der 3-G-Kontrollpflicht

Die Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer (WKO) will die Verantwortung für die 3-G-Kontrollen bei körpernahen Dienstleistungen in Zukunft nicht mehr bei den Unternehmen sehen.

Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Impfpflicht, der hohen Impfquote in der Bevölkerung und der niedrigen Zahl an Intensivpatienten und -patientinnen könne „die 3-G-Kontrolle nicht mehr bei den Betrieben liegen“, so Bundessparten-Obfrau Renate Scheichelbauer-Schuster heute in einer Aussendung.

Stattdessen müssten die 3-G-Kontrollen von den zuständigen Sicherheitsbehörden übernommen werden, so Scheichelbauer-Schuster. Darüber hinaus fordert die Branchenvertreterin die Abschaffung der 2-G-Regel für Zusammenkünfte von mehr als zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten.

Es sei höchste Zeit, „das Dickicht an Corona-Regelungen zu durchforsten, damit sich die Betriebe wieder auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können“.